Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 2. kötet

Függelék - VI. Inhalt der Aktenstücke

594. 28. 10. 1938 Budapest 595. 28. 10. 1938 Warschau 596. 28. 10. 1938 Budapest 597. 28. 10. 1938 Rom 598. 28. 10. 1938 Bo in Chiffretelegramm des Außenministers an den ungarischen Gesandten in Belgrad Der Gesandte wird angewiesen, dem jugoslawischen Außenminister Stojadinovic mitzuteilen, die ungarische Regierung sei jederzeit bereit, das Abkommen von Bled, soweit es sich auf Jugoslawien und Ungarn beziehe, zu unterzeichnen und zu publizieren, nicht aber, soweit es sich auf Rumänien beziehe. Die von der jugosla­wischen Regierung gewünschte Erklärung abzugeben ist sie nur dann bereit, wenn sie in der Minderheitenfrage merkbare Zuge­ständnisse feststellen kann. Telefonisch übermitteltes Chiffretelegramm des ungarischen Gesand­ten in Warschau an den Außenminister Nach polnischer Ansicht ist die an die tschechoslowakische Regie­rung gerichtete Note kraftlos. Von polnischer Seite ersucht man um Antwort, ob Ungarn die Absicht habe, die von Ungarn bewohn­ten Gebiete der Karpatoukraine, Munkács und Ungvár eingeschlos­sen, in Besitz zu nehmen. Sollte Ungarn in der Frage der gemein­samen ungarisch —polnischen Grenze Unentschlossenheit zeigen, werde Polen die Zusammenarbeit einstellen. Chiffretelegramm des Außenministers an den ungarischen Gesandten in Warschau Der Außenminister reflektiert über die polnischen Vorwürfe: eine Besetzung der Karpatoukraine durch reguläre Truppen würde zum Kriege führen. Deutschland ist gegen eine gemeinsame ungarisch —polnische Grenze. Eine endgültige Anwort kann erst gegeben w erden, wenn die Antwort auf den Vorschlag zum Schieds­gericht eingetroffen ist. Unabhängig davon werden die Sabotage­akte weiter durchgeführt. Telefonisch übermitteltes Chiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Rom an den Außenminister Nach einer Äußerung Ciános haben die Engländer gegen eine Konferenz der vier Großmächte nichts einzuwenden, würden aber ein Schiedsgericht der Achsenmächte lieber sehen. Telefonisch übermitteltes Chiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Rom an den Außenminister Ciano fordert von Bibbentrop die Annahme des Schiedsgerichts und die Rückgabe der drei Städte im Osten. Auf Pozsony, Nyitra und die Karpatoukraine muß unbedingt verzichtet werden. Die Polen können in ein Schiedsgericht nicht einbezogen werden. Der Beschluß des Schiedsgerichts muß von beiden Parteien angenom­men werden. 599. 28. 10. 1938 Berlin 600. 28. 10. 1938 Belgrad Telefonisch übermitteltes Chiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Berlin an den Außenminister Staatssekretär Weizsäcker hat in der Frage des Schiedsgerichts keine entschiedene Antwort gegeben. Die Tschechoslowaken hätten sie nicht darum ersucht. Der Gesandte teilte dem Staats­sekretär mit, die tschechoslowakische Regierung hätte das Schieds­gericht im Prinzip bereits angenommen. Chiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Belgrad an den Außenminister Nach jugoslawischer Auffassung könne die Minderheitenfrage auf Grund des Abkommens von Bled im Prinzip als erledigt betrachtet werden, sie wüßten jedoch, daß sie noch Zugeständnisse machen müssen. Der Gesandte empfiehlt die Abgabe der von der jugosla­wischen Regierung erbetenen Erklärung. 05 A müncheni egyezmény létrejötte 1025

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