Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 18. (Szolnok, 2003)

ADATTÁR - BENEDEK GYULA: A Nagykunság 1577. évi összeírása a 16. század másik két összeírásának tükrében / 279. o.

GYULA BENEDEK DIE ZUSAMMENSCHREIBUNG GROßKUMANIENS VOM JAHRE 1577 IM SPIEGEL DER ZWEI ANDEREN ZUSAMMENSCHREIBUNGEN DES 16. JAHRHUNDERTS Die Studie ist die Veröffentlichung des vollständigen Textes der originalen Quelle, in die der namentlich gleiche, bzw. namentlich für gleich gehaltene Teil der türkischen Zusammenschreibungen von den Jahren 1571und 1591-1592 eingefügt ist, aus Lateinischem ins Ungarische übersetzt. Die Publikation hat zwei grundlegende Zwecke. Das erste Kriterium war, die namentlich vollständige Zusammenschreibung Großkumaniens vom Jahre 1577 von der früheren Interprätation etwas abweichend zu veröffentlichen. Als zweites wurde das den Personen nach gleiche Namensmaterial der türkischen namentlichen Zusammenschreibungen von den Jahren 1571 und 1591-1592 darin eingefügt. Damit wünschten wir die Kontinuität der Person und dem Geschlecht nach mit der Hinsicht auf die ständige und starke Migration auszuweisen. Trotz der starken Migration gelang es die Kontinuität sowohl der Person, als auch dem Geschlecht nach innerhalb des Zeitraums der drei Zusammenschreibungen auszuweisen. Als Forschungsziel spielte auch die Berichtigung der auf 1591-92 falsch datierten Zusammenschreibung eine Rolle, aber es gelang einfach so viel festzustellen, dass sie zwischen 1579 und 1586, eventuell 1571 und 1576 geboren werden konnte. Den Grund der ganzen Publikation bildet sonst die Zusammenschreibung vom Jahre 1577, die ausführlich - in Zergliederung den Gemeinden nach, in einer Quelle - die sowohl den Türken, als auch der Erlauer Burg gelehenen Steuern beschreibt. Zum Schluss wird die Ordnung der Steuerzahlung für die Ungarn systematisch entfaltet, dadurch werden viele andere, falsche Interprätationen berichtigt. Im Falle von Kisújszállás, Karczagújszállás, Fábiánsebestyén, Mesterszállás und Kunszentmárton konnte der geplante Vergleich nicht durchgeführt werden, weil die namentliche Zusammenschreibung vom Jahre 1577 in ihrem Fall nicht gefertigt wurde. 312

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