Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 11. (Szolnok, 1996)

ADATTÁR - Zádorné Zsoldos Mária: II. Rákóczi Ferenc és bujdosó társai hamvainak hazaszállítása / 355. o.

MARIA ZADOR-ZSOLDOS DIE HEIMBEFÖRDERUNG DER ASCHEN VON FERENC RÁKÓCZI, DEM ZWEITEN UND SEINEN LANDFLÜCHTIGSGEFAHRTEN 1996 feiern wir die 90. Jahreswende der Heimbeförderung der Aschen von Ferenc Rákóczi, dem Zweiten und seinen Landflüchtigsgefahrten und ihre Beerdigung im Heimatland. Diesen Anlaß ergreifend lassen wir die zeigemaßen Quellen über die obigen Ereignisse, die im Komitatsarchiv zu finden sind, erscheinen. Ferenc Rákóczi, der Zweite verbrachte mit zahlreichen, ihm folgenden und treuen Landsleuten die 18 Jahre seines freiwillig unternommenen Exils in Rodostó. Am 8. April 1735 wurde er hier vom Tode entrissen. Sein Leichnahm wurde in der dortigen griechischen Kirche bestattet. Seinem letzten Willen nach wurde sein Herz neben seiner in Frankreich ruhenden Frau begraben. Die letzte ausländische Ruhestatte unseres großen Freiheitshelden war mit der Zunehmigung der Hohen Pforte in der Gruft unter dem Kirchenschiff "Sankt Benőit" in Galata. Hier wurden Ilona Zrínyi, die Mutter von Ferenc Rákóczi, dem Zweiten, Zsuzsanna, die Tochter von Imre Thököly, József Rákóczi und der Sohn von Ferenc Rákóczi, dem Zweiten begraben. Auch hier ruhte die Gräfin Krisztina Csáki, die Frau von Bercsényi, der sein Kämpfer- und Landflüchtigsgefährter war. Der XX. Gesetzartikel vom Jahre 1906 bestimmte über die Heimbeförderung ihrer Aschen. Er wurde am 24. Oktober 1906 sanktioniert und am 27. Oktober verkündet. Diesen nach: Die Leichen von Ferenc Rákóczi, dem Zweiten und seiner Landflüchtigsgefahrten wurden in feierlichen Rahmen in der Kathedrale von Kassa, die irdischen Überreste von Imre Thököly in der evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in Késmárk zur ewigen Ruhe beigesetzt. Die 2. und 3. Paragraphen des XLIX. Gesetzartikels vom Jahre 1715 wurden aufgehoben. Für die Kosten des aufzustellenden Denkmals und der Heimbeförderung wurden 500 000 Kronen aus dem Staatsbudget angeboten. Mit der Durchführung des Gesetzes wurden der Ministerpräsident, der Finanzminister und der Minister für Religion- und Schulwesen beauftragt. Dann wurden Maßnahmen zur Heimbeförderung der irdischen Überreste zu ihrer Beisetzungsfeier getroffen. 391

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