Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 11. (Szolnok, 1996)

TANULMÁNYOK - Botka János: A jogállás és katonai szolgálat kapcsolata a kunok és jászok török hódítás előtti történetében / 65. o.

JÁNOS BOTKA DIE BEZIEHUNG DER RECHTSSTELLUNG UND DES MILITÄRDIENSTES IN DER GESCHICHTE DER RUMÄNEN UND JAZYGEN VOR DER TÜRKENHERRSCHAFT Es ist bekannt, daß die Ungarn vor die Ansiedlung und Anpassung der Kumanen und Jazygen keine unerfüllbaren Hindernisse bereitet haben. Die Anerkennung der zwei Volksgruppen, die zum Status "von Völkern des Königs" kamen, war trotzdem kampfreich. Zuerst mußten sie von ihren Tugenden und ihrer tatsächlichen Anpassung den Gesetzen und der Ordnung des Landes " die anderen Landesbewohner" überzeugen. Was noch schwieriger war, mußten sie "sich selbst überwinden", um fähig sein zu können, die angegebenen Möglichkeiten zu benützen und um sich ein richtiges Zuhaus an der Donau und der Theiß zu finden. Sie knüpften sich mit ihren Militärdiensten eigenartig an die ungarische Heeresorganisation. Die Leistung der aus ihnen gekommenen Soldaten diente zugleich zur Verteidigung des Landes oder der Teilnahme am königlichen Kriegszug, bzw. der Sicherung der Rechte und Privilege des jazygkumanischen Gebiets. So geschah es bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. In der Wirklichkeit waren die Militärpflicht und das Privileg in engem Zusammenhang und enger Beziehung miteinander. Diese Beziehung zu verstehen ist grundsetzlich wichtig, um die frühere, in der Überschrift genannte Periode der Geschichte der Jazygen und Kumanen in Ungarn zu prüfen. Dieser Aufsatz versucht diese Aufgabe zu erfüllen. Aus den summierenden Feststellungen werden hier lediglich drei Gedanken hervorgehoben: 1. Mit unseren bisherigen Angaben zu rechnen sind wir der Meinung, daß im Laufe der Bewertung der ungarischen Kriegsereignisse der 13-16. Jahrhunderte die militärische Leistung und Standhaltung der Kumanen und Jazygen, die nicht ausschlaggebend von Dekreten und Entscheidungen des Landestages begrenzt worden sind, die richtige Beurteilung im Land nicht bekommen haben. 101

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