Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 9. (Szolnok, 1994)
TANULMÁNYOK - Bagi Gábor: Adatok, megjegyzések a redemptus-irredemptus viszony értelmezéséhez a Jászkun Kerületben / 9. o.
GÁBOR BAGI ANGABEN, BEMERKUNGEN ZUR INTERPRETATION DES REDEMPTEN IRREDEMPTEN - VERHÄLTNISSES IM JAZYGKUMANISCHEN BEZIRK Die jazygkumanische Redemption 1745 sicherte für lange Zeit die Möglichkeit zur freibäüerlichen Entwicklung des Jazygkumanischen Bezirkes. Die Ablösung hatte auch vom Gesichtspunkt der Entwicklung der Gesellschaft aus eine bestimmende Bedeutung. Es bildete sich eine bei der Ablösung finanziell mitwirkende Redempten und eine daraus im grösseren Teil ausgebliebene Irredemptenschicht aus. Die dritte bedeutendere Gruppe der örtlichen Gesellschaft bestand aus den an jazygkumanischen Rechten nicht teilhabenden, fast vermögenslosen Instleuten. Das „die Nation erhaltende Element der jazygkumanischen Gesellschaft wurde vom Redemptentum gebildet, das mit der Lastentragung der Redemption das Erhaltenbleiben der jazygkumanischen Privilegien sicherte. Die Unterscheidung zwischen den Redempten - und Nicht-Redemptenelementen (im weiteren Sinne Irredempten) erstreckte sich über das Ganze des alltäglichen Lebens. Den zum Tragen der staatlichen und öffentlichen Lasten unfähigen Irredempten gegenüber wurde obligatorischer Arbeitnahmezwang eingefürt. Beim Erwerben der einzelnen Elemente des Grundbesitzes (Hausgrund, Wiesen, jälirlich verteilte Akzessoriumgrundstücke, kleinere königliche Bodennutzungen, usw.) sind die immer steigende Ausschliessung der Irredempten, ihre negative Unterscheidung wahrnehmbar und bei den Redempten wird die Teilhaberschaft an Rechten und am Ertrag der gemeinsam gebrauchten Grundstücke nach dem Verhältnis des Redemptionsgrundbesitzes immer allgemeiner üblich. Innerhalb der Viehzucht, die den Hauptzweig der Wirtschaft bildete, meldeten sich noch die Bezahlung des Terragiums (Weidemiete), die immer ungünstigere Einschränkung der Viehanzahl, sowie auch die ungünstigere Einschränkung der Weidemieten. Es wurde aber zugleich auch unter den Irredempten mit den vermögenderen und dadurch lastentragenden eine Ausnahme gemacht. Zahlreiche Zeichen der Absonderung zwischen den Redempten- und Nichtredemptenschichten, bzw. die des Ausbaus der gesellschaftlichen Hierarchie sind noch daneben von der Regelung der Trachten aus über die Kreditierungen in den Kneipen bis zu den Begräbnissen wahrnehmbar. 29