Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 6. (Szolnok, 1991)
TANULMÁNYOK - Bellon Tibor: A nagykunsági mezővárosok önkormányzati tevékenysége / 67. o.
TIBOR BELLON: DIE SELBSTVERWALTUNGSTÄTIGHEIT DER MARKTFLECKEN VON „NAGYKUNSÁG" (GROSSKUMANIEN) Das in den Jahrhunderten des Feudalismus ausgestaltete Selbstverwaltungssystem war berufen, die innere und äussere Ordnung der Dörfer, ihr Verbindungssystem, zu führen. Seine Tätigkeit wurde von den Koordinaten der oberen Macht und von denen des lokalen Gebrauchredhtes bestimmt. Trotz der geschichtlichen Eigenarten ihrer Entwicklung wurden die Marktflecken von Nagykunság aufs System der heimatlichen Marktflecken gegliedert. Ihre Ratsinstitutionen organisierten sich und funktionierten auf feudalistischem Grund. Die ungarische Marktflecke zeigt innerhalb des europäischen Feudalismus eine eigenartige ost — europäische Formation auf. Sie ordnet sich zwischen dem Dorf und der freien königlichen Stadt, sie ist staatrechtlich oppidum, ihr Wirtschaftsleben wurde ober durch die landwirtschaftlichen Produktion gekenzeichnet. Die Marktflecken auf der Tiefebene spezialisierten sich während der Jahrhunderte für die warenerzeugende Viehzucht. Auf den Markten von West-Europa konnten die „auf Beinen getriebenen" Rinder für gutes Geld verwertet werden. Der aus mehreren Zehntausenden bestehende Viehbestand wurde auf den Wiesen der Pussta unter der Aufsicht der Hirten erzogen. Der Rat der Marktflecke nahm auf sich - mit dem Oberschulzen an seiner Spitze — in erster Reihe die Organisierung und die Leitung dieser produktiven Tätigkeit. Überdies versuchte er alle auf die Gemeinschaft wirkenden Offenbarungen der Bürger zu regulieren, unter seine Kontrolle zu halten. Wir wollten in unserer Arbeit die Wirksamkeit dieser viel Selbstständigkeit zeigenden Tätigkeit an Beispielen vorstellen. In erster Reihe wurde grosser Wert auf die wirtschaftsführende Arbeit der Räte gelegt, wir liessen uns auch über die Fragen der Verwaltung, der Gerechtsbarkeit, des Morals aus. Die Marktflecke genoss eine ziemlich grosse Autonomie, sie wurde nicht im auf alles eingehenden Verordnungswege reguliert. Eine von der Praxis erforderte Wertordnung galt für sie, die vom Rat mit der Leitung des Schulzen an der Spitze und mit dem Willen und dem Einverständnis der Gemeinschaft durchgeführt wurde. Heutzutage kann die Funktion dieses Apparats mit einer reichen Vergangenheit für die neu organisierenden Gemeinschaften ein folge nsw er tes Beispiel sein. 81