Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien

12 keinem nennenswerten Zuwachs, außer den laufenden Archivierungen von Plänen und Urkunden, welche 1946 wiederaufgenommen wurden, zu rechnen ist. In dem letzten Jahrzehnt ist die Benützung des Verkehrsarchivs für Zwecke der Geschichtswissenschaft, Geographie, Volkswirtschaft und Technik­geschichte ständig im Steigen begriffen und die generelle Ausdehnung der allgemeinen Benützung aller vor dem 31. X. 1918 entstandenen Bestände (Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 15. 12. 1956, ZI. 37.042) wird sich zweifellos erst stärker in der Zukunft auswirken. Freilich, bei keinem anderen Archiv tritt die amtliche Benützung relativ so stark hervor wie beim Verkehrs­archiv, denn bei der so wechselvollen Entwicklung des heimischen Verkehrs­wesens gibt es zahlreiche Anlässe, den archivalischen Stoff zu Rate zu ziehen und die Entwicklung bis zum Keim des Entstehens zu verfolgen, um judizielle oder technische Fragen der Gegenwart erledigen und entscheiden zu können. E. Veröffentlichungen über das Verkehrsarchiv. Bericht des österreichischen Eisenhahnarchivs für das Jahr 1912, Wien 1913. Zborowski, Viktor: Das Eisenhahnarchiv und Österreich, seine Entwicklung und Ausgestaltung zum Archiv für Verkehrswesen. Zeitung des Vereins Deutscher Eisenhahnverwaltungen, 62. Jhrg., Berlin 1922, S. 48ff. Feiler, Karl: Das Archiv für Verkehrswesen in Wien als Forschungsinstitut für mitteleuropäische Eisenbahngeschichte. Die Reichsbahn, 17. Jhrg., Berlin 1941, S. 67 ff. Kraus, Wilhelm: 10 Jahre österreichisches Staatsarchiv. Mitteilungen des Öster­reichischen Staatsarchivs, 8. Bd. Wien 1955, S. 238ff. Die Bestände des Verkehrsarchivs: A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien. 1. Vereinigte Hofkanzlei (1824—1848). Als erste Zentralbehörde in Österreich mußte sich die im Jahre 1802 gebildete ,,K. K. vereinigte Hofkanzley“ mit Eisenbahnangelegenheiten be­schäftigen, deren Wirkungskreis sich seit 1817 auf das gesamte damalige Staatsgebiet mit Ausnahme von Ungarn erstreckte. Die Vereinigte Hof­kanzlei hatte alle sogenannten „publico-politica“ zu erledigen, zu denen auch die Angelegenheiten des Straßenwesens und des Wasserbaues zählten. Auf Grund der Analogie und des Instanzenzuges von den Landesstellen wurden zunächst auch die Eisenbahnangelegenheiten von dieser Behörde feder­führend behandelt. Untergeordnet war der Hofbaurat, welcher alle technischen Gutachten der Vereinigten Hofkanzlei zu erstatten hatte. Außerdem wurden Stellungnahmen zu Eisenbahnfragen von der Hofkammer (siehe nächster Abschnitt) und später auch vom Hofkriegsrat eingeholt. Wohl die erste Amtshandlung auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens war die Erledigung des am 29. XII. 1823 in Prag eingebrachten Gesuches des Professors Franz

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