Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)
Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien
23 Organisation blieb bis zum 10. IV. 1861 in Kraft, an welchem Tage das neuerrichtete Ministerium für Handel und Volkswirtschaft fast alle Eisenbahnangelegenheiten übernahm. Die Abwicklung der Geschäfte der bereits verkauften Staatsbahnen verblieb jedoch der Ministerialkommission bis zu ihrer Auflösung am 1. XII. 1864. Da in diesem Zeitpunkt viele Fragen noch nicht bereinigt waren, übernahm das Departement 33 des Finanzministeriums die endgültige Liquidierung der ersten Staatsbahnperiode Österreichs; diese Arbeiten konnten erst 1877 (!) vollkommen abgeschlossen werden. Während der kurzen Kompetenz des Finanzministeriums auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens sind als wichtigste Ereignisse zu nennen: die feierliche Eröffnung der Elisabethbahn von Wien nach Salzburg am 12. VIII. 1860 und die Betriebsaufnahme der Wiener Verbindungsbahn. Bei der Ministerialkommission standen Grundeinlösungsfragen an erster Stelle, ferner verschiedene Abrechnungsstreitigkeiten mit Bauunternehmern. Verzeichnis: 1. 15 Kartons allgemeine Akten (1860—1861), die Akten des Jahrganges 1859 werden noch unter „Handelsministerium“ geführt, Zahlenregistratur, Aktenbezeichnung meistens E, zwei Indices und vier Streichbücher, Hauptinventar, 3. Band, Seite 2—14. 2. 24 Kartons Ministerialkommission (1860—1877), Zahlenregistratur, Aktenbezeichnung MC, 12 Indices und 2 Nummernbücher, im letzten Karton vereinzelt Abschriften von Präsidialakten des Finanzministeriums (1854—1864), Hauptinventar, 2. Band, Seite 363 bis 386. Archivbezeichnungen: III C bzw. III Ca. 6. Ministerium für Handel und Volkswirtschaft (1861—1867). Die Behandlung aller volkswirtschaftlicher Fragen durch das Finanzministerium blieb jedoch nicht von langer Dauer, und mit Beginn der konstitutionellen Ära in Österreich wurde Matthias Konstantin Graf von Wickenburg am 4. II. 1861 zum Minister für Handel und Volkswirtschaft ernannt. Durch die kaiserliche Entschließung vom 10. IV. 1861 (RGBl. 49) fielen dem neuerrichteten Ministerium für Handel und Volkswirtschaft alle Angelegenheiten des Handels, der Gewerbe, der Kommunikationen und des Agrarwesens zu; dem Finanzministerium verblieb auf dem Sektor des Eisenbahnwesens jedoch die Abwicklung der Geschäfte der aufgelösten Zentraldirektion und die Mitwirkung bei Überwachung der eine Staatsgarantie oder eine Subvention genießenden Eisenbahngesellschaften. Die Geschäftseinteilung vom 19. IV. 1861 (Abschrift Pr. ZI. 561) war wohl aus Ersparnisgründen von einer später nie mehr erreichten Einfachheit: der Dienstpostenplan sah nur einen Sektionschef als Vertreter des Ministers (in der Folge zeitweilig sogar nicht besetzt) und sechs Ministerialräte vor, die je einem Departement vorstanden (1 Handelspolitik, 2 Gewerbeangelegenheiten, 3 Eisenbahnen (Maly), 4 Schifffahrt (Schmid), 5 Bergbau und 6 Landwirtschaft). Dieser Aufgabenkreis erfuhr im folgenden Jahr noch eine Erweiterung durch die Übernahme der bis zum 1. XI. beim Finanzministerium verbliebenen Post- und Telegraphen-