Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 3. Das Personal des Kriegsarchivs
27 1200—2000 Gulden aufstiegen, sank der Archivar auf 1000, der Adjunkt auf 700 und der Diener auf 250 Gulden herab. Die im Dienste belassenen Beamten wurden neuerlich bestätigt20). Die Ernennung neuer Beamten, vom Acces- sisten (Anwärter) angefangen, behielt sich die Monarchin vor21). Daher mußte der Accessist H a g 1 1749 in einem Majestätsgesuch — er diente bereits über 10 Jahre ohne Gehalt, was auch der HKR.-Präsident FM. Graf H arra c h in seiner Einbegleitung bestätigte — um die erste besoldete Anstellung, um die mit 500 Gulden systemisierte Archivregistrantenstelle einkommen, was die Kaiserin genehmigte22). Als er dann um den durch Todesfall erledigten Adjunktenposten ansuchte, willfahrte die sparsame Regentin, aber mit dem Beisatz, die durch die Beförderung freigewordene Stelle solle nicht mehr besetzt werden23). Doch ließ sich Maria Theresia durch Har- rach überzeugen, daß die vollzählige Besetzung der Archivposten nicht entbehrt werden könne und beglückte nach wenigen Tagen eiinen Kanzlisten von 20 Dienstjahren mit der Registrantenstelle24). Als aber 1760 der Adjunkt H a g 1 zum Vorstand aufrückte, mußte der Resolution der Herrscherin, den freigewordenen Posten unbesetzt zu lassen, Rechnung getragen werden25). Erst 1770 erscheint das Archivpersonal wieder vollzählig, auch die seit 1745 gesenkten Gehaltsansätze erreichten wieder das frühere Ausmaß (1200, 800, 600, 300 Gulden)26). In der von FM. Graf Hadik 1776 erlassenen Dienstinstruktion ebenso wie in dem Standes- und Gehaltsschema des HKR. vom nächsten Jahre entfiel der Registrantenposten, den Dienst des Dieners hatte ein Heizer zu besorgen. Die Beamtengrade Sekretär, Registrator oder Expeditor, denen der Archivar bis 1745 gehaltsmäßig gleichgestellt oder sogar überlegen war, hatten ihn seither, da ihre Dienststellungen und damit auch die Bezüge höher gewertet worden waren, weit überflügelt. Da vermöge einer kaiserlichen Resolution von 1787 den Registratoren, Expeditoren und Archivaren von Hofstellen der Charakter und Rang von Hofsekretären nebst dem Direktorstitel zustand und auch bereits beide Kanzleivorstände des HKR. diese Titel und entspre- sprechende Bezüge genossen, bat H a g 1 nach 57 Dienstjahren, um rangmäßig nicht zurückzustehen, um die gleiche Begünstigung — mit Beibehalt seines bisherigen Gehaltes27) — was bewilligt wurde28 29). Durch die Gleichstellung des Archivdirektors mit dem Hofsekretär kam nunmehr deutlich zum Ausdruck, daß der Dienst des Archivvorstandes als höherer, als Konzeptdienst gewertet wurde. Eine Aufbesserung der Bezüge erreichten die Archivbeamten, die — nach Gründung des „Kriegsarchivs“ 1801 — das alte Kanzleiarchiv des HKR. weiterführten, erst im zweiten Jahrzehnt des 19. Jhdts. 20). 20) HKR. Reg. 1745 — 2. April — Nr. 72 für Archivar Schottel, Nr. 73 für Adjunkt Habersack und Registrant Nagl, Nr. 74 für Kanzleidiener Barth. 21) F e 11 n e r - K r e t s c hm a y r, a. a. O., I. Abt., 3. Bd., S. 434 ff. 22) HKR. Reg. 1749 — 11. Oktober — Nr. 195. 23) HKR. Exp. 1750 — 3. Juni — Nr. 11. 24) HKR. Exp. 1750 — Juni — Nr. 82. 25) HKR. 1760—125/461. 26) HKR. 1770—55—400. 27) 1200 Gulden, wie sie schon der erste Archivar 1711 bezogen hatte. 28) HKR. 1797—3—3301. 29) HKR. 1819—N 1—2/101 und 2/118. Bezeichnenderweise wurde die 1819 den eingeteilten Archivbeamten gewährte Gehaltserhöhung damit begründet, daß bisher die Gebarung mit den Depositen im Werte von über 40 Millionen Gulden durchaus einwandfrei erfolgt sei. Der Direktor bezog 1800, der Adjunkt und die beiden Offiziale kamen mit der Erhöhung auf 1200, 1000 und 800 Gulden.