Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

II. Band - 13. Die Bibliothek

101 reich-Ungarns, damn fast ebenso ausführlich jene Deutschlands behandelt, während die der übrigen Staaten mehr übersichtsweise gesammelt ist. Hervor­zuheben sind die von 1790 bis 1918 lückenlos erhaltenen österr. Militärschema­tismen, die zuletzt die Bezeichnung Ranglisten führten. Von der österr. Land­wehr und von der ung. Honvéd sind gleichfalls vollständige Reihen vorhanden. Allgemeine und Staatengeschichte (R). In der Geschichte sind zwei heterogene Gruppen historischer Werke zu- s.ammengefaßt. Während die Allgemeine Geschichte mit allen ihren Hilfs­wissenschaften wie Diplomatik, Paläographie, Chronologie, Genealogie, Heral­dik, Siegelkunde und Numismatik vertreten ist, führen die bis 1918 evident gehaltenen Reichsgeschichten Österreich-Ungarns, Deutschlands und seiner Bundesstaaten, Frankreichs, Italiens, Rußlands und der Balkanstaaten in den Werdegang der einzelnen Staaten ein. Sehr reichhaltig sind auch alle auf die Herrscherhäuser Europas bezüglichen Werke. Von den einzelnen Ländern Österreich-Ungarns sind sehr reichhaltig Ortsgeschichten angeschlossen. Biographien, Mémoires und Korrespondenzen (S). Als Ergänzung zur Kriegs- und Staatengeschichte wurde stets auf die Sammlung guter Einzel- und Sammelbiographien das größte Augenmerk ver­wendet. Während der „Catalogue des trés illustres dues et connestables de France“, Paris 1555, Michael Beuther’s „Wahrhafftiger kurtzer Bericht von mannigerley Kriegs und anderen fürnemen Hänndeln/viler ... berühmter Keyser/Könige/Fürsten etc.“, Basel 1588, und Königsegg etAvlen- dorff: „Gloria bellica Serenissimi et Principis Maximiliani I. etc. utriusque Bavariae Ducis“, Ingolstadt 1623, als die ältesten Sammelbiographien gelten, entstammen die Einzelbiographien und Editionen von Korrespondenzen fast ausnahmslos dem 19. und 20. Jhdt. Staats- und Rechtswissenschaft (T). Da einerseits die Staats- und Landesgesetzgebung seit Jahrhunderten für die Wehrverfassungen bestimmend war, anderseits das Militär-Justizwesen stets in engem Zusammenhänge mit dem zivilen Rechte stand und außerdem das international anerkannte Völkerrecht für die Kriegführung maßgebend war, wurden bis 1914 alle einschlägigen in- und ausländischen Publikationen ge­sammelt. Kulturgeschichte und Religionswesen (U). Während Werke über Kulturgeschichte nur bis zu der 1818 der Bibliothek auferlegten Beschränkung auf rein militärisches Schrifttum gesammelt wur­den, war die über Militärseelsorge und Religionswesen erschienene Literatur bis 1918 Gegenstand der ständigen Nachschaffung. Unter den Werken kultur­historischen Inhaltes sind Joannis Francolin’s „Rerum praeclare gesta­rum, intra et extra Moenia munitissimae civitatis Viennensis“, Wien 1561, und Justus Lipsius’ „De cruce libri tres. Ad sacram profanamque histo­riam utiles“, Antwerpen 1599, als älteste anzuführen, die Literatur über Reli­gionswesen und Militärseelsorge beginnt erst mit Anton K1 e i n’s „Geschichte des Christenthums in Österreich und Steiermark“, Wien 1840—1842.

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