Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 1. Die Entwicklung des archivalischen Besitzstandes
11 Übersicht am Ende dieses Abschnittes. Da die Direktion schon mit Rücksicht auf den Fassungsraum des Hauses grundsätzlich daran festhielt, nur Akten vom Brigadekommando aufwärts und solche von Zentralstellen zu übernehmen, wurde 1922 mit dem MLA. vereinbart, daß Akten der Militär-Territorialbehörden und vom Regimentskommando abwärts in den Landesregierungs- Archiven (Wien ausgenommen) zu verwahren seien. Der Staatsvertrag von St. Germain hatte Österreich auch Abgaben aus den Archiven des zerfallenen Großstaates an die Nationalstaaten auf erlegt, denen Gebietsteile der einstigen Monarchie zugefallen waren. Die Fassung des maßgeblichen Artikels 93 bot zwar eine Grundlage für die Verteidigung des Provenienzprinzips, das der österreichische Archivbevollmächtigte, Univ.- Professor Dr. Oswald Redlich (später Ministerialrat, Univ.-Prof. Dr. Ludwig Bittner) und die Archivdirektoren zwecks möglichster Erhaltung organisch erwachsener Bestände verfochten48), jedoch konnte dieser Grundsatz in der Praxis gegenüber dem Betreffprinzip nicht immer aufrecht erhalten werden. Belgien erhielt vom KA. laut Friedensvertrag die Blätter der von Gen. Graf Ferraris durchgeführten Landesaufnahme. Italien, dessen Ansprüche teilweise schon 1919 erfüllt worden waren, konnte durch Aus- folgung von Beutegut und der Oberdank - Akten befriedigt werden. Rumänien bekam Archivalien, die sich auf die seinerzeitige Erwerbung der Bukowina durch das Kaiserreich bezogen. Der Tschechoslowakei wurden die Prager Untersuchungsakten aus dem 30jährigen Krieg, Militärgerichtsakten, die Akten des Brünner Generalkommandos und Duplikate aus der Bibliothek übergeben. Am langwierigsten waren die Auseinandersetzungen mit Ungarn. Sie betrafen außer der Bibliothek vor allem die alten Feldakten (Feldzug 1848/49 und andere Perioden), woraus die Ablieferung erst 1930 beendet war; die Ausscheidungen aus dem Weltkriegsbestand dauerten noch länger. Die den Nationalstaaten aus den Registraturen des KM. und des LVM. für Verwaltungszwecke zukommenden Akten wurden vom MLA. ausgtfolgt; diese umfangreichen Abgaben belasteten daher das KA. nicht. 1926 wurde eine Neugliederung der Bestände verfügt, bei der auch die über ein Jahrhundert bestandene Schriftenabteilung verschwand. Die Abteilung I umfaßte nunmehr sämtliche Personalakten samt jenen der Militärbildungsanstalten, II alle Feldakten einschließlich des Weltkrieges und III alle Zentralbehörden. Bibliothek und Kartenabteiluug blieben wie bisher. Das Kriegsgeschichtliche Hauptreferat (später Abteilung) befaßte sich mit historischen Studien und nahm, nachdem das Bundeskanzleramt 1927 die Herausgabe eines amtlichen Werkes über den Weltkrieg genehmigt hatte, dessen Bearbeitung auf. 1934 wurden die drei Akten-Abteilungen in zwei zusammengezogen: I. Zentralbehörden und Personalakten, II. Feldakten, deren Vorstand auch die kriegsgeschichtliche Abteilung leitete. Übersicht des Bestands-Zuwachses. 1920: Militärkanzlei des Kaisers Franz Joseph I., Generalstabsbüros, KM. Registratursjahrgänge 1876—1887, Chef des Ersatzwesens, Chef 48) Italien hatte schon vor Abschluß des Friedensvertrages in einer gemeinsamen Erklärung der österr. und italienischen Archivverwaltung am 26. Mai 1919 und in einem Protokoll vom 19. November 1919 das Provenienzprinzip ausdrücklich anerkannt, desgleichen Jugoslawien in einem Übereinkommen vom 5. u. 15. April 1920, H o e n, a. a. O., II, Beilage 221.