Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres
137 unterm 22. 3. 1780 wiederholtes Ansuchen, und von Seite des HKR. darüber dd. 1. 4. 1780 geschehenen Veranlaßung ist abgegeben worden, und dieser beym HKR. davon zurückbehaltene Theil derselben nur als ein Auszug dieser sämtlichen Ackten zu betrachten ist; so ist in Folge dessen die hohe Anordnung geschehen, daß über diese Rückbleibsel aus denen samt denen Acten abgegebenen Protokollbüchern die betreffenden Auszüge sind gemacht worden, woraus alsdenn diese gegenwärtigen Protokollsbände entstanden sind: so wie unterm 22. 3. 1785 nach hohen Aufträge gleichfalls ist veranlaßt worden, daß von denen ausgelieferten Registern eine Abschrift gemacht, und zu dem Ende, damit man von Seite des HKR., dennoch immerhin wissen könne, welche Stücke zwar vorhanden, aber nicht mehr in diesseitigen Händen befindlich sind, bey jedem solchen Gegenstände, dessen Stück diesseits zurückbehalten worden, immer diese Buchstaben HKR. zur hinlänglichen Weisung beygesetzt worden. Bey welchen Stellen also diese erstgemeldeten 3 HKR.-Buch- staben nicht beygefügt stehen, dort ist es als ein Fingerzeig anzusehen, daß ebendieselben Stücke schon bey der Böhmisch- und Oesterreich. Hofregistratur zu suchen seyen. Notandum: daß diese Register zwar ab anno 1606 ihren Anfang nehmen, die in dem Protocoll eingetragene, und bey der HKR.-Registratur befindl. Acten aber erst ab anno 1719 anfangen, mithin die vorhergehende bey der Registratur der vereinigten HofStelle aufbewahrt werden, und erford. Falls alldort nachgeschlagen werden können.“ Die Aufgaben des Sanitätswesens fielen zu einem noch unbekannten Zeitpunkt später dem HKR. direkt zu und wurden seit 1810 im Departement D bearbeitet. Verzeichnis: Akten 1738—1775: 3 Fasz.; — Prot, mit Indices (nachträgliche Abschriften!) 1606—1775: 6 Bde. f) Die Pupülar-Kommission (1702—17U5 [1770]). Wie in der Anleitung zur Dienstvorschrift für das KA., S. 52 f. ausgeführt wird, bestand von 1702—1745 als Hilfsbehörde des HKR. die „Pupillar-Com- mission“, deren die hinterlassenen Waisen einer verstorbenen Militärperson betreffenden Agenden ab 1746 von der Justizabt. des HKR. bearbeitet wurden. Der Bestand reicht bis 1770, weil die Nachakten der noch von der Pupillar- kommission angelegten Akten bis zur Erreichung der Großjährigkeit bei den Stammakten eingelegt wurden. Die Hinterlegung erfolgte alphabetisch nach dem Namen der Erblasser und in der alphabetischen Reihe nach Zahlen. Verzeichnis: Akten A—Z: Fasz. 1—55; Rechnungen 1702—1770: Fasz. 56; Quittungen 1761—1764: Fasz. 57; 4 Prot. (Militär-Pupillar-Hauptbuch, angelegt 1760 vom Ratssekretär v. Beckers): 1 Bd.; Protocollum Commissionis pupillaris 1742 VIII — 1743 VIII: 1 Bd.; Index zum Prot, (angelegt 1760 von v. Beckers): 1 Bd. g) Invalidenamt (1723—1803). Der Gedanke der Invalidenversorgung beschäftigte schon das 17. Jhdt. und Geschenke, Geldsummen als Stiftungen und Invalidenhäuser wurden zur Verfügung gestellt. Seit 1715 bestand eine eigene Invalidenkommission aus Mitgliedern des HKR., der Hofkammer und der Ung. Hofkanzlei zur Verwaltung der Stiftungen, die 1750 zu einer selbständigen Hofkommission erhoben, 1762 mit dem Generalkriegskommissariat vereinigt, 1769 aber als „Invalidenamt“ wieder selbständig wurde, bis 1803 ihre Agenden endgültig vom HKR./Departement L übernommen wurden. Der Wirkungskreis des Invalidenamtes umfaßte die Angelegenheiten der Invaliden, die Invalidenhäuser, Stiftungen, Versorgungen der Soldatenwitwen und -waisen und die Erziehungsinstitute für Soldatenkinder. Die Hinterlegung der Akten erfolgte 1723—1749 nach Jahren als einfache Zahlenregistratur, ab 1750 bis 1771 nach hofkriegsrätlichem Muster. Wir-