Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres

132 i) Das Schriftgut betreffend die Militärgrenze. Die „Militärgrenze“ wurde zunächst vom HKR. in Wien, dann ab 1578 zum Teil auch vom Innerösterreichischen HKR. und seit Kaiser Karl VI., als das Grenzgebiet mach den Siegen über die Türken in eine Periode ge­sicherteren Daseins eintrat, wieder ganz vom Wiener HKR. verwaltet, der hiefür ein eigenes Departement „B“ hatte, das auch nach 1848 Weiterbestand: als Departement „B“ bis 1853, als Sektion III/8 von 1853—1857, als Abteilung 21 1857/58, als Abteilung 16 1859/60 und als Abteilung 10 bis 1873. Nachdem schon mit kaiserlichem Handschreiben vom 19. 8. 1869 die zwei Warasdiner Infanterieregimenter, die Communitäten Zengg, Beiovar, Ivanich und die Landgemeinde Sissek aus dem Militärgrenzverband auszuscheiden hatten, wurde mit dem kaiserlichen Manifest vom 8. Juni 1871 die allmählich durch­zuführende Auflösung der „Militärgrenze“ angekündigt. Verzeichnis: Akten 1720, 1771—1880: 63 Fasz.; Kanzleibücher 1761—1880: 42 Bde. k) Nobilitationen. Mit Zirkular des HKR. vom 12. Jänner 1757 wurde die kaiserliche Ent­schließung kundgemacht, laut welcher Offizieren mit 30jähriger Dienstzeit unter gewissen Voraussetzungen auf Ansuchen der Ritterstand verliehen wer­den konnte, was aber wegen verschiedener Schwierigkeiten auf den einfachen Adelsstand reduziert wurde (HKR. 1757 — 113 — April 1312). Über die vor dieser Zeit an den HKR. ergangenen Intimationen über Standeserhöhungen und Verleihung der Würde eines Geheimen Rates von 1636 bis 1753 liegt ein chronologisches Verzeichnis mit Index vor, zu dem die Akten von 1636 bis 1713 in der Hauptreihe des HKR. selbst, ab 1714 aber gesondert in 1 Fasz. überliefert sind. Verzeichnis: Akten: 1 Fasz., Index: 1 Bd. l) N or malién-Sammlung (1570—1919). Für die Bearbeitung von Verordnungen, Erlässen, Instruktionen, Nor­malien etc. waren im allgemeinen die einzelnen Departements des HKR. und des KM. bzw. ihre Präsidialkanzleien zuständig, doch bestand seit 1807 auch eine eigene „Normalienkommission“, von deren zwei Abteilungen aber nur die Justiz-Normalienkommission ein längeres Leben behauptete2). Die Norma­lien sind in mehreren Sammlungen vorhanden. Auch aus älterer Zeit von der Mitte des 16. Jhdt. bis 1815 3) lagen drei Gruppen gedruckter Verordnungen („Impressen“) vor: die Zivil-, die Militärimpressen und die gleichartigen „Militär-Systeme“. Dr. W. Zeleny des KA. erhielt den Auftrag, aus den verschiedenen Reihen dieser Impressen, Verordnungen und Normalien eine einzige Reihe mit einem Verzeichnis dazu zu bilden. Im Verfolg dieser Arbeit wurden die Zivilimpressen im Umfang von 38 Fasz. an die Abt. Staatsarchiv des Innern und der Justiz des damaligen Reichsarchivs Wien, heute Verwal­tungsarchiv des ÖStA., abgetreten4). Dr. Zeleny kam bis 1834. Als Behelf (von 1546—1834) dazu ist AB. 317—3—17 vorhanden. Verzeichnis: Impressen und Normalien 1569—1849: 114 Fasz.; — Normalien 1808—1812: 1 Bd.; — Normalien-Indices 1748—1768, 1765—1768, 1775 (mit Nach­2) Siehe S. 141. 3) Siehe: Dienstvorschrift für das KA., S. 11. U KA., Z. 5331/1943.

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