Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres
124 richtung der kgl. ungar, adeligen Leibgarde“ aus dem Nachlaß des ehemaligen Obersten der Leibgarde-Infanteriekompagnie Franz v. Mayer enthält. Als Behelf dient AB. 308—3—8, der Verzeichnisse enthält, die noch vor der Übergabe der Akten an das KA. entstanden sind. Verzeichnis: Oberst sämtlicher Leibgarden 1917/18: 7 Fasz., 12 Bde.; — Deutsche Leibgarden 1625—1785: 14 Fasz.; — Erste Arciéren-Leibgarde: Akten 1732—1845: 16 Fasz., 37 Bde.; Akten 1858—1918: 91 Fasz., 61 Bde.; — Kgl. ungarische Leibgarde: 1 Fasz. (siehe Text); — Trabantenleibgarde: Akten 1711 bis 1892: 12 Fasz., 49 Bde.; — Leibgarde-Reitereskadron: Akten 1915—1918: 2 Fasz., 13 Bde.; — Leibgarde-Infanteriekompagnie: Akten 1758—1847 („Hofburgwache“, vermischt mit Teilen der Trabantenleibgarde): 208 Fasz., 20 Bde.; Akten 1917/18: 9 Fasz., 27 Bde.; — Kgl. galizische adelige Leibgarde: 4 Bde. 1781—1817; — Kgl. lombardisch-venetianische Leibgarde 1839—1850: 28 Fasz. Akten, 40 Bde. Kanzleibücher; — Dienstvorschriften sämtlicher Garden: 26 Bde. 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres. A. Das Archiv des Wiener Hofkriegsrates (1556—1848). 1. Hauptreihe des Hofkriegsrates. Zur Geschichte über den von Ferdinand I. 1556 errichteten „Kriegsrat“, der seit 1564 „Hofkriegsrat“ hieß, sei auf J. Langer: „Das k. u. k. Kriegsarchiv von seiner Gründung bis zum Jahre 1900“, Wien, 1900, und O. Regele: „Der österreichische Hofkriegsrat 1556—1848, Wien, 1949, verwiesen. Zu der als Manuskript gedruckten „Dienstvorschrift für das k. u. k. Kriegsarchiv“ ist als Beilage eine „Anleitung zur Kenntnis, Aufsuchung und Benützung der Akten und historischen Behelfe der Schriften-Abteilung des k. u. k. Kriegsarchivs“ erschienen, die auch die Schriftgutbestände des HKR. behandelt. Auf sie stützen sich die nachfolgenden Gebrauchsanweisungen der Bestandsübersicht, der noch die Bemerkung vorausgeschickt sei, daß die Schriftgutbestände des Hofkriegsrates, dann des „Innerösterreichischen Hofkriegsrates“, sowie des „Prager Hofkriegsrates“ im Archivbehelf mit einheitlich durchlaufender Numerierung der Bände und Faszikel dergestalt versehen sind, daß an der Spitze der „Innerösterr. HKR.“ steht, dem der „Prager HKR.“ und als dritter der „Wiener HKR.“ folgen, sodaß sie einen Archivkörper zu bilden scheinen. Nach dem Grundsatz der archivalischen Provenienz werden sie aber im folgenden Inventar getrennt und in der Reihenfolge ihrer einstigen Stellung im Behördenleben angeführt, wodurch die Nummemfolge verändert aufscheint. Als Gliederung des Inventars wurden nach der oben zitierten „Anleitung ...“ die Zeitpunkte der jeweiligen Änderungen in den Registraturssystemen gewählt, wodurch der Bestand in mehrere Perioden geteilt wird. Zu den einzelnen Perioden sind für die Benützung nachfolgende Bemerkungen zu machen, die gleichzeitig den Entwicklungsgang der Kanzleipraxis von einer Hof stelle des 16. Jhdt. zum Ministerium des 19. Jhdt. aufzeigen1). 1. Periode (bis 1752). Die registraturmäßige Ordnung und Aufbewahrung der Akten dieser Periode ist eine einfache Zahlenregistratur auf !) Da die Registratursysteme des HKR. späterer Zeit auch bei untergeordneten Militärbehörden Anwendung fanden, wurden sie hier, um Wiederholungen zu vermeiden, eingehender behandelt; gegebenen Ortes wird hieher rückverwiesen.