Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 11. Das Militär-Gerichtsarchiv

108 verpflichtet, alle Strafakten abzutreten, die einen im betreffenden Nachfolge­staat heimatberechtigten Beschuldigten betrafen. Im Rahmen dieser Ausfol- gungsaktion erhielten die Tschechoslowakische Republik über 100.000 und Italien zirka 5000 Akten. Mit 1. Oktober 1920 wurden alle Militärgerichte aufgelöst, die österr. Wehrmachtsangehörigen den bürgerlichen Gerichten unterstellt, an welche die unerledigten Straffälle gelangten. Die Akten dieser aufgelösten Gerichts­behörden wurden im Sinne der Dienstanweisung des StA. f. HW. und des Staatsamtes für Justiz vom 17. August 1920 an das Feldgerichtsarchiv ab­gegeben, welches gleichzeitig mit dieser Erweiterung unter der neuen Be­zeichnung Militär-Gerichts-Archiv dem KA. eingegliedert wurde. Der Aktenzuwachs von 14.000 Fasz. mit schätzungsweise 2,000.000 Strafakten ließ den Gesamtbestand auf etwa 4,000.000 Akten in zirka 20.000 Fasz. an- wachsen. Die vom BKA. mit ZI. 354/2 BK — 21 für das Militärgerichtsarchiv er­lassene Geschäftsordnung konnte infolge des um dieselbe Zeit durchgeführten einschneidenden Personalabbaues hinsichtlich der notwendigen Sichtung der historisch wichtigen älteren Jahrgänge des Militärobergerichtes und der An­lage einer Gesamtkartothek in wesentlichen Punkten nicht befolgt werden. In Bezug auf Vollständigkeit war die Sachlage bei den Akten der alten Militärgerichte noch ungünstiger als bei den Feldgerichten. Die Akten aller Gerichtsbehörden, die ihren Standort außerhalb des heutigen Österreichs hat­ten, verblieben bei den Nachfolgestaaten, desgleichen auch alle Gerichtsakten, die seit 1898 bei den Ersatztruppenkörpern oder den Terrilorialkommanden deponiert worden waren. Das Militär-Gerichts-Archiv umfaßte vor 1938 nachstehende Akten­bestände : 1. Gerichte erster Instanz: Gardegerichte 1790—1914; — Akademiegerichte Wiener-Neustadt (1868 bis 1914) und Mödling (1717—1918); — Garnisonsgerichte (1879 umbenannt aus Brigadegerichten. Von den Regimentsgerichten — bis 1868 — und den 1868 aufgestellten Brigadegerichten waren keine Akten vorhanden) 1898 bis 1914; — Landwehrgerichte (errichtet 1870; zweite und dritte Instanz waren die betreffenden k. u. k. Gerichte) 1903—1914; — Brigadegerichte (errichtet 1914) 1914—1920; — Feldgerichte (Mobile Gerichte bei der Armee im Felde) 1914—1918. 2. Gerichte zweiter Instanz (M i 1 i tä r - O b e r g e r i c h t e): Allgemeines Appellationsgericht der k. k. Armee. Am 8. Oktober 1802 wurde die Errichtung einer Appellationsbehörde für die Gerichte erster In­stanz (die in der Militär-Grenze schon seit 1786 bestand) angeordnet, die mit 1. Jänner 1803 in Wirksamkeit trat, 1815 mit Einschluß der Grenz-Appella- tionsgerichte in Allgemeines Militär-Appellationsgericht, 1881 in k. k. (k. u. k.) Militär-Obergericht umbenannt wurde. Aktenbestand 1805—1914; Divisonsgerichte (errichtet 1914, im schweren Fällen erste Instanz). Ak­tenbestand 1914—1920. 3. Gerichte dritter Instanz (Oberstes Militärgericht). Oberster Militärgerichtshof: Als oberste (bis 1803 zweite) Instanz fun­gierten bis zum Jahre 1848 der HKR. (Justizabteilung), seit 1848 der Ober-

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