Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Das Wiener Hofkammerarchiv

XXXII Das Wiener Hofkammerarchiv schaftliche Benützer, erst nach der Jahrhundertwende, gefördert nicht zuletzt durch die Besetzung der Beamtenstellen mit absolvierten Mitgliedern des Institutes für österreichische Geschichtsforschung, gewann die wissenschaftliche Auswertung an Umfang, entscheidend nach dem Ende des ersten Weltkrieges. Der Zusammenbruch der alten österreichisch-ungarischen Monarchie, der die Aufhebung aller formellen Beschränkungen brachte und damit die Auf­schließung des Archivs sehr erleichterte, rollte allerdings auf der anderen Seite die Frage seiner unversehrten Erhaltung neuerlich auf, steigerte außer­ordentlich die Gefahr des Verlustes wichtiger Bestände. Aber auch die Selb­ständigkeit des Archivs schien wieder einmal bedroht, als es am 9. November 1918 durch eine Erklärung des Archivbevollmächtigten des deutsch-öster­reichischen Staatsrates, Dr. Ludo M. Hartmann, dem Staatsamt für Äußeres, der Vorgesetzten Behörde des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, unterstellt wurde, eine Zuordnung, die über Antrag Oswald Redlichs durch einen vor den von der österreichischen Regierung eingesetzten Organen für die Übernahme des Staatseigentums, den Liquidierungsinspektoren, am 21. Februar 1920 vor­genommenen Übernahmsakt rechtskräftig ausgesprochen wurde. Überdies erließ das Staatsamt für Äußeres am 25. August 1920 für das Hofkammer­archiv ein Statut, das mit dem des Haus-, Hof- und Staatsarchivs vom 9. August 1920 wörtlich gleichlautend war, und teilte auch mehrfach Beamte des Staats­archivs dem Hofkammerarchiv zur Dienstleistung zu. Aber trotzdem kam es zu keiner Eingliederung des Hofkammerarchivs in das Staatsarchiv — das verhinderte der Widerstand des Bundesministeriums für Finanzen, das in Übereinstimmung mit dem Archivamt die Vereinigung mit seinem eigenen Archiv anstrebte. Doch auch diese Umordnung kam nicht zustande, und schließ­lich wurde das Hofkammerarchiv im Zuge der durch die Genfer Protokolle vom Oktober 1922 eingeleiteten Sparmaßnahmen und Zusammenlegungen der Ministerien dem Bundeskanzleramt unterstellt. Wichtiger jedoch als die Frage, welcher Zentralstelle das Hofkammerarchiv zugeteilt wurde, waren die sofort nach Kriegsende einsetzenden Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten über die Abgabe der von ihnen in Anspruch genommenen Aktenbestände. Die österreichischen Unterhändler kämpften mit allem Nachdruck für die Anerkennung des archivwissenschaftlich allein vertretbaren Herkunftsgrundsatzes, sahen sich aber politisch in schwierigster Lage. Namentlich die Äuseinandersetzung mit den Vertretern der Tschecho­slowakischen Republik stand unter dem massiven Druck einer wiederholten Drohung mit der Sperre der Österreich damals so bitter notwendigen Kohlen- und Zuckereinfuhren, ihr Abschluß mit dem zu Prag am 18. Mai 1920 getroffenen Übereinkommen hat durch die hier nach dem von der internationalen Archiv­wissenschaft verurteilten Betreffprinzip festgelegten Abgaben dem Hof­kammerarchiv und damit der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung schwere Wunden geschlagen. Es mußten damals ausgeliefert werden: 1. „Hoffinanz“, Abteilung Böhmen, 1526—1749 ................. 785 Faszikel, 2 . Münz- und Bergwesen Böhmen, 1526—1749 .................. 52 ,, , 3 . Anhang der Abteilung Böhmen, 1526—1749................... 45 ,, , 4. Böhmische Herrschaftsakten, 1526—1749 ........................ 204 ,, , 5 . Böhmische Kameralherrschaften, 1744—1765 ................. 80 ,, , 6 . Böhmische Domänen, 1765—1800 ....................................... 126 ,, , 7 . Paarsche Postakten, 1783—1812 1 (Die Bohemica dieser Bestände 8. Alte Postakten, 1526—1764 f waren nicht gesondert faszikuliert.)

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