Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 64. Banater Akten (1717-1778)

156 64. Banater Akten 64. Banater Akten (1717—1778) Teilbestände 1. Ältere Banater Akten 2. Banater Akten in publico-contentiosis 3. Hofrat Kempfische Hofkommissionsakten 4. Jüngere Banater Akten 5. Besondere Banater Akten (Maut-, Dreißigst- und Salzwesen) 6. Verschiedene alte Banater Akten Die im Frieden von Passarowitz (1719) erworbenen Gebiete — Temescher Banat, Serbien, Westwalachei — wurden unter Vorbehalt aller staatlichen Hoheits- und grundherrlichen Besitz- und Herrschaftsrechte der Verwaltung der Hofkammer und des Hofkriegsrates unterstellt. Am 18. April 1719*) setzte der Kaiser eine aus den Chefs dieser Behörden und dem Bankopräsidenten bestehende, in der Folgezeit nur ganz selten zusammentretende Konferenz als oberste Instanz für die Verwaltung dieser „Neoacquistica“ ein, sie wurde durch eine häufiger tagende „Subdelegation“, die von Räten der Hofkammer und des Hofkriegsrates besetzt war, unterstützt2). Die aus dem Verkehr zwischen der Temesvarer Administration und der Hofkammer erwachsenen Akten, die hieher ressortierende kamerale und zivile Verwaltung angehend, liegen im Bestand „Hoffinanz Ungarn“ und in den aus diesem Bestand selektierten „Banater Akten“, die für die Zeit von 1717 bis 1745 15 Faszikel umfassen. Das stärkere Hervortreten des Ressortgedankens gab den Anlaß zu der 1745 erfolgten Gründung der „Hofkommission in Banaticis, Transsylvanicis und Illyricis“, an deren Spitze der aus der Hofkammer hervorgegangene Graf Ferdinand Kollowrat trat. Die Banater Akten der Jahre 1745—1751 und die dazugehörigen Registratursbücher sind der aktenmäßige Niederschlag der Tätigkeit dieser Kommission bei der Verwaltung des Banats, während die in diesen Büchern noch verzeichneten Illyrica und Transsylvanica mit der Abtrennung dieser Agenden von den Banaticis 1751 ausgeschieden wurden 3). 1748 spalten sich vom Hauptbestand die in Sonderregistern verzeichneten „Publico-contentiosa“ ab, welche die Akten eines von 1748 bis 1778 bei den zentralen Verwaltungsstellen des Banats tätigen Justizkonsesses sind. Nach Kollowrats Tode 1751 gehen die Banatica und Illyrica an den Präsidenten der Münz- und Bergwerkshofkommission, Graf Königsegg-Erps über, was zu einer gewissen Vereinfachung im Beamtenapparat beider Stellen, nicht aber zu einer Vereinigung in Expedit und Registratur führt. Die in den Jahren 1753/54 aus der allgemeinen Reihe der Banater Akten aus­gesonderten Akten der „Kempf’schen Hofkommission“ sind Berichte und Weisungen des Hofrates Ignaz Kempf von Angret, die er anläßlich einer Visitationsreise in das Banat in diesen Jahren machte und empfing4). Die Wiedervereinigung der Banater Verwaltungsagenden mit der Hofkammer 1755, *) Hoffinanzakt vom 18. April 1719. 2) Die Protokolle dieser „Subdelegation in Neoacquisticis“ erliegen zum Teil im Kriegs­archiv in den „Neoacquistica“ und im Hofkriegsrat, zum Teil im Hofkammerarchiv in der „Ungarischen Hoffinanz“ und in den „Ungarischen Miscellaneis“. 3) Vgl. ö. Z. V. II/2, S. 85 ff. 4) Resultat dieser Reise war die Pensionierung des letzten militärischen Landespräsidenten FML. Baron Engelshofen und seine Ersetzung durch den Grafen Perlas.

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