Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 52. General-Wald-Berait-, Berain- und Schätzungskommission in Kärnten (1759-1770)

150 52. Kärntner Wald-Kommission Einheitlichkeit ihres Inhalts, der sich fast ausschließlichx) auf bayrisch- österreichische Verhandlungen in Zoll- und Mautstreitigkeiten, Salzsachen, sowie auf mit der Übergabe des Innviertels zusammenhängende Fragen beschränkt, beisammen gelassen und als kleiner Sonderbestand aufgestellt. 2 Faszikel. 52. Protokolle der ,,General-Wald-Berait-, Berain- und Schätzungs- Kommission“ im Herzogtum Kärnten (1759—1770) Mit a. h. Resolution vom 24. April 1759 wurde ,,zu Steuerung des in bedauerungs-stand gerathenen land-Kärntnerisehen waldungs-status und zu hindanhaltung deren so sehr eingerissenen wald-excessen“, sowie „zu conser- virung deren land-Kärntnerisehen berg- und werksgaaden“ eine „General- Wald-Bereut-, Berain- und Schätzungs-Commission“ eingesetzt. Sie hatte den landesfürstlichen, herrschaftlichen und privaten Waldbesitz festzustellen, vor allem aber „zu aufrechthaltung des. unterthanns ... wegen benötigten getreyde und viechweyde das stock- von dem raumrecht“ 1 2) zu scheiden und dann die Menge der sicher aufzubringenden Kohle für die Berg- und Hütten­betriebe des Landes abzuschätzen 3). Die Kommission begann ihr Amt am 8. August 1759 und beschloß es im Frühwinter 1770. Als Niederschlag ihrer Tätigkeit liegen die von ihr auf­genommenen Protokolle vor, in denen nach Angabe der Lagebezeichnungen der Grundstücke für die einzelnen „Innhaber oder Grundbesitzer“ Stock- und Raumrecht statuiert, das zu erzeugen mögliche Kohlenquantum auf­genommen, der Zeitpunkt der Schlagreife des Holzes festgestellt und der Vieh­auftrieb vermerkt ist. Diese Protokolle — eine bedeutsame Quelle für die Topographie des Landes — wurden nach Jahren (starke Jahre in mehrere Bände) abgeteilt und jeder Band mit einer Übersicht der kommissionierten Gegenden, einem Summarium der veranschlagten Kohlenmenge und einem alphabetischen Index der Haus- und Flurnamen versehen. Für die Jahre 1759—1765 sind zwei Parién der Protokolle vorhanden (15, bzw. 16 Bände) 4), für die Jahre 1766—1770 hat sich nur ein Exemplar erhalten (13 Bände). 44 Bände. 1) Ausnahmen sind: Nr. 7: Akten, betreffend die Jülichsche Erbfolge, 1631/45. Nr. 10 und 11: Akten, betreffend das Stift St. Blasien im Schwarzwald, 1652. Nr. 18: Weisung für Graf Rosenberg, Abgesandten zum Reichstag zu Frankfurt a. M., 1681. Nr. 40: Manifest des Kurfürsten von Bayern an die oberösterreichischen Stände, 1741. Nr. 41: Äußerung der Braunschweig-Lüneburgischen Gesandten über die Verteilung der Reichserzämter, s. d. Nr. 42 a und b: Beschreibung der bayrischen Ämter und Zusammenstellung ihrer Erträg­nisse, 1706, bzw. 1702. Nr. 43: Akten, betreffend die Bezahlung der in der Lausitz und in Sachsen von den kaiserlichen Truppen verzehrten Naturalien, 1758. 2) Das Stockrecht gestattet dem Besitzer der Waldungen nur deren „forstwirtschaft­lichen Abtrieb gegen sogleiche Wiederbewaldung“, das Raumrecht erlaubt ihm dagegen, einzelne Teile „zu roden und auf 1—2 Jahre zum Anbau von Feldfrüchten zu benützen, wonach sie wieder zur Bewaldung frei gelassen werden müssen“. (C. v. Scheuchenstuel, Idioticon der österreichischen Berg- und Hüttensprache, Wien, 1856, S. 190.) 3) Vgl. dazu die Einleitung der Bände 1, 3 und 43, sowie M. u. B., Kärnten, Fasz. 2, Z. 5472 ex 1771, wo eine Instruktion für die Kommission liegt. 4) Vgl. dazu M. u. B., Kärnten, Fasz. 1, Z. 709 ex 1773.

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