Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 34. Domänenakten (1769--1820)
34. Domänenakten 135 (22. November 1812) wurden die ihm ad personam zugestandenen besonderen Befugnisse in Postangelegenheiten als erloschen erklärt. Sein Sohn und Nachfolger, Fürst Karl, verzichtete auf alle in die Administration des Postwesens eingreifenden Gerechtsame des jeweiligen k. k. Obrist-Hof- und General- Erbland-Postmeisters und mit 1. Jänner 1813 ging die unmittelbare Leitung sämtlicher Geschäfte ausschließlich an die landesfürstlichen Behörden über 1). Die nun aus der Handhabung der den Fürsten Johann Wenzel und Wenzel von Paar 1783 zugestandenen und bis 1812 geübten Befugnisse erwachsenen Akten umfassen 65 Faszikel und sind innerhalb zweier Reihen — die Angelegenheiten der deutschen Erbländer wurden von denen der Länder der ungarischen Krone getrennt geführt — nach Zahlen geordnet. Die Trennung nach territorialen Gesichtspunkten wurde bei den Protokollen und Indizes (22 Bände) nur bis einschließlich 1800 aufrechterhalten. Akten Deutsche Abteüung....................................................................................................... 35 Faszikel Ungarische Abteüung ................................................................................................... 30 Faszikel Zu den „Generalien“ („Alte Postakten“) und zu den „Paar’schen Postakten“, sowie zu Signatur 9 des Bestandes „österreichisches Camerale“ hat die Generalpostdirektion Stückverzeichnisse (Regesten) und Indizes anlegen lassen (37 Bände), die die Benützung dieser Fonds außerordentlich erleichtern. 34. Domänenakten (1769—1820) Die frühen Domänenakten (1769—1801) setzen sich aus sehr verschiedenen Provenienzen zusammen, deren in Sonderregistern verzeichnete und in Sonderregistraturen nach Betreffen eingeteilte Aktenbestände dann mit dem Jahre 1801 in die Registratur der großen Domänenabteilung der Hofkammer einmünden. Die älteste dieser Abteilungen war die böhmische; sie umfaßte den Aktenniederschlag der Verwaltung der (1744) an den Gemahl Maria Theresias, Franz Stephan von Lothringen, verpfändeten böhmischen Krongüter seit ihrem Heimfall nach dem Tode des Pfandinhabers (1765). Dieser Fonds wurde ebenso wie die Akten der „Böhmischen Kameralherrschaften“ (Brandeis, Pardubitz, Podiebrad, Proßnitz, Zbirow) samt den zugehörigen Behelf- büehern an die Tschechoslowakische Republik abgetreten. Auf Grund eines kaiserlichen Handbilletts vom 24. Dezember 1768 2) wurde die zentrale Verwaltung der Staatsgüter in den österreichischen'Ländern und in Siebenbürgen in einer eigenen Abteilung der allgemeinen Hofkammer zusammengefaßt und diese mit kaiserlicher Resolution vom 5. September 1769 3) unter gleichzeitiger Überweisung gewisser Banater Agenden zur „Hof- kammer in Banater und Domänenangelegenheiten“ ausgestaltet. Die Akten dieser Behörde reichen nur bis 1771, in welchem Jahre ihre Zuständigkeiten im Zuge der damals erstrebten Vereinfachung der Verwaltung an die allgemeine Hof kammer zurückkamen 4). *) Effenberger, Gesch. usw., S. 66; Derselbe, Aus alten Postakten, S. 178. 2) ö. Z. V. II/2, S. 308. 3) Ö. Z. V. II/2, S. 314. 4) ö. Z. V. II/2, S. 315 ff.