Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 31. Bankal-Akten (1703-1820)

31. Bankal-Akten 117 4. Alte Krieglerische Akten, 1755—1780. 5. Bancale, 1765—1796. 6. Neueres Bancale, 1797—1820. 7. Bankal-Direktions-Akten, 1785—1791. 8. Bankal-Referats-Konzepte, 1762—1795. 9. Unerledigte Vorträge, 1763—1800. 10. Bankal-Präsidial-Vortrags-Konzepte, 1706—1769. 11. Anhang zum Bancale. Die schweren Erschütterungen, denen der staatliche Kredit zu Anfang des 18. Jahrhunderts ausgesetzt war, führten seit 1703 zu verschiedenen Versuchen der Aufrichtung staatlicher Bankinstitute, von denen man hoffte, sie würden einerseits das Vertrauen des Publikums gewinnen und anderseits dem bedrängten Staat die ihm notwendigen Summen zur Verfügung stellen können1). Diesen Versuchen war aber ein Gelingen erst dann beschieden, als man den Gedanken, den Staat als Vertrauens Werber vorzuschieben, gänzlich fallen ließ und in der Stadt Wien einen Garanten fand, der beide Bedingungen erfüllen konnte. Die mit 8. März 1706 ihre Tätigkeit beginnende Wiener Stadtbank, welche die ihr vorausgehende Girobank aufnahm, sollte ein von der Regierung vollständig unabhängiges Institut sein; die Stadt Wien hatte die Verantwortung für die statutengemäße Führung der Bankgeschäfte und für die bestmögliche Benützung der zur Bankdotation gehörenden Einnahms­quellen zu tragen. Allerdings die Leitung der neuen Bank durch die Stadt Wien selbst war von allem Anfang an eine Fiktion, da die als Mittler zwischen Regierung und Bank eingesetzte ,,Hof-Bankodeputation“ oder ,,Ministerial - Bankodeputation“, in welcher zwar Vertreter der Stadt mit dem Bürgermeister an der Spitze saßen, in der aber doch die staatlichen Beamten das Übergewicht hatten, sich zum eigentlichen Bankgubernium aufschwang. Die Folge davon war, daß die Gefälle, die der Staat an die Bank als Pfand für gewährte Kredite hingab, nicht, wie es hätte kontraktgemäß sein sollen, in das Eigentum des Bankó übergingen, sondern daß nur die Erträgnisse der Bank zugute kamen, während ihre Bewirtschaftung in den Händen der Ministerialbankodeputation verblieb. Diese Entwicklung, die das Schwergewicht des Einflusses auf den Bankó zugunsten des Staates verschob, erreichte einen Höhepunkt, als 1759 Graf Rudolf Chotek die Präsidien von Hofkammer und Ministerialbanko­deputation in seiner Hand vereinigte. Damit war im Grunde der Stadtbanko zu einem (freilich selbständig verwalteten) staatlichen Finanzamt geworden, „es gab keine vom Staatsvermögen separierte Bankdotation mehr, an die Stelle der bisher üblichen Recessierung zwischen der Hofkammer und Bank (bei Übernahme neuer Staatsschulden) trat eine einfache Kassendisposition“ 2). Aber auch diese zu einer inhaltslosen Äußerlichkeit gewordene Sonderstellung des Bankó, die trotz mancher Bestrebungen einflußreicher Persönlichkeiten, wie z. B. des Staatskanzlers Fürsten Kaunitz, dem Schein ein Ende zu machen, und den Bankó der staatlichen Finanzzentralstelle einzuverleiben, aufrecht erhalten wurde, tat, da die Staatswirtschaft infolge gründlicher Reformen den staatlichen Kredit ungemein gehoben hatte, noch bis in die schweren Erschütterungen der Franzosenkriege hinein ihre guten Dienste. Erst die unerhörte Inflation der ersten anderthalb Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts *) Vgl. zur Geschichte der Wiener Stadtbank vor allem H. I. Bi der mann, Die Wiener Stadtbank. (A. f. Kunde österr. Gesch. Qu., 20. Bd., 1859, S. 341 ff.) 2) Bidermann, a. a. O., S. 400.

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