Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)
III. Archive, bzw. Registraturen von Bezirksämtern
148 II. Teil. Die jetzigen Bestände des Innsbrucker staatlichen Archivs. meist für je ein Gericht in einem Bande angelegt worden, die freilich nicht durchwegs überliefert sind. In den Jahren 1775—1780 wurde eine viel genauere Steuerbereitung angeordnet, bei der alle einzelnen Grundstücke, die zu einem Gute gehören, nach ihrer Lage und ihrem Umfang anzugeben waren. Daher erforderte dieses Werk für jede Gemeinde einen eigenen Band. Man nannte dieses dann den Theresianischen Kataster, weil er eben unter der Regierung der K. Maria Theresia angelegt worden ist. (Der Ausdruck „Josefinischer Kataster“ trifft für Tirol nicht zu, er wird aber auch hier mitunter angewendet, weil in den anderen Kronländern erst unter Josef II. ein ähnlicher neuer Kataster angelegt worden ist.) Die Grund- und Vorlage für die Katasterbände bilden die Fassionen, die in manchen Gerichten auch in Bände gebunden worden sind, ln der Zeit um 1840 wurde in Tirol eine neue Katasteranlage geschaffen, die für jede Gemeinde aus zwei Teilen, nämlich Güterbeschreibung und Transportobuch, besteht; in ersterer wurde der Theresianische Kataster meist wörtlich abgeschrieben und insofern ist dieser bis in die 1850er Jahre in Geltung geblieben. In dem Transportobuch werden die Besitzübergänge der Güter auf Grund der Verfachurkunden und damit die jeweils steuerpflichtigen Personen eingetragen. Ab 1855 wurde auch in Tirol eine Katastermappe nach dem System, das für das Kaisertum Österreich bereits 1820 angeordnet worden war, geschaffen. Die Grundstücke werden in eigenen „Parzellenprotokollen“ verzeichnet und ein neues Transportobuch angelegt, das bis in die 1890er Jahre läuft und durch das damals neu eingeführte Grundbuch ersetzt wurde. Der Theresianische Kataster diente bei der Anlage des Grundbuches (seit 1897 in Tirol begonnen) zur Feststellung der geschlossenen Höfe. Es wurden hiebei auch meist die Nummern der Parzellen der Katastralmappe in die alten Katasterbände bei den betreffenden Grundstücken eingesetzt. Außer für rechtliche Zwecke — besonders zur Feststellung der radizierten Gewerbe und der Erbhofeigenschaft — bieten die Kataster sehr wichtige Unterlagen für die Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte. Die älteren Steuerbereitungen (bis 1750) wurden zum Teil schon bei ihrer Anlage mit einem Duplikat bei der oberösterreichischen Kammer hinterlegt und sind dadurch in das Statthaltereiarchiv gekommen, andere durch die Ablieferung der Gerichtsarchive seit 1897, die Hauptmasse der Theresianischen Kataster alter und neuer Anlage von den Steuerämtern in den Jahren 1910—1914, zum Teil auch von den Bezirkshauptmannschaften. Im Statthaltereiarchiv wurden die Bände von O. Stolz nach den Gerichten und innerhalb dieser nach dem zeitlichen Alter ihrer Anlage geordnet und verzeichnet (Rep. 149 und 149 a). Die Kataster aus ganz Süd- und Welschtirol sowie aus Vorarlberg sind ebenfalls seit 1910 im Statthaltereiarchiv Innsbruck vereinigt und in die erwähnte Ordnung miteinbezogen worden, 1919—1920 aber die ersteren an die italienische Regierung, die letzteren an das Landesarchiv in Bregenz abgegeben worden (Verzeichnisse Rep. 391 und 392). — Über die Katastermappe von 1856 siehe oben S. 134 f.