Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
92 Belgien. desselben Jahres verließ Maria nach einigem Sträuben — wir erkennen also den gegenteiligen Vorgang wie bei der Bestallung ihrer Vorgängerin —, schließlich jedoch einem ausgeprägten Pflichtbewußtsein Rechnung tragend, die österreichische Heimat und am 5. Juli erfolgte in Brüssel in Gegenwart des Kaisers ihre Proklamation durch Jean Carondelet, Erzbischof von Palermo. Margarete hatte die Niederlande nahezu unumschränkt regiert und war nur gelegentlich auf die Widerstände der von Chiévres vertretenen Richtung gestoßen, die sich vor allem den Grundsatz möglichster Nachgiebigkeit gegen den französischen Erbfeind zu eigen gemacht hatte, nicht national sein konnte und lediglich den Richtlinien Philipps des Schönen folgte, der trotz seines zur Schau getragenen betont burgundischen Wesens im gegebenen Fall die Niederlande bedenkenlos preisgegeben hätte, um eines höheren Zieles, der Krone Spaniens, sicher zu sein. Sie war die letzte im Herzen burgundisch fühlende Fürstin gewesen und unterschied sich dadurch wesentlich von ihrer Nachfolgerin Maria, Königin von Ungarn, die vor allem Habsburgerin und getreue Dienerin des Bruders sein wollte. Die niederländischen Provinzen bedeuteten ihr nicht mehr und nicht weniger als einen wertvollen Teil der habsburgischen Machtsphäre und mit der gleichen Hingabe hätte sie vermutlich eine italienische Provinz verwaltet. Diese Charakteristik soll jedoch keineswegs das Ziel verfolgen, den Verdiensten Marias, deren kluge Ratschläge der kaiserliche Bruder in entscheidenden Augenblicken des Gesamtreiches gern einholte und auch befolgte, einen Abbruch zu tun. Im Gegenteil — gegenüber der Vorgängerin verfügte sie über den Vorzug, daß sie gewissen traditionellen historischen Anschauungen von den lockeren Beziehungen zwischen den einzelnen Provinzen, in welchen die Burgunderin Margarete sicher befangen war, freier und unvoreingenommener gegenüberstand. Sollte es doch der Tatkraft und Geschicklichkeit der Königin von Ungarn Vorbehalten sein, im Augenblicke großer Gefahr das lose Gefüge der Provinzen zu einigen und sie zur Erklärung zu veranlassen, ein nicht zu trennendes Gefüge unter der Herrschaft Karls V. zu sein.1 Die Machtbefugnisse der beiden Statthalterinnen waren verschiedener Natur. Die eine hatte in Karls Knabenjahren, als die Zentralgewalt noch keineswegs eine festgefügte war, die Statthalterschaft übernommen, während die andere auf ihren Posten gestellt wurde, als der Kaiser schon als reifer Mann die Zügel der Regierung lenkte. Es waren auch zwei grundverschiedene Naturen, jede in ihrer Art interessant und vorzüglich, die als erste Statthalterinnen die habsburgische Macht in den Niederlanden zu vertreten hatten. Als erste die feinfühlige, vornehme und gewandte Politikerin Margarete in ihrem mit unauffälliger Pracht ausgestatteten kleinen Palast in Mecheln, als zweite die eher robuste, sportgestählte, mit Willens- und Tatkraft ausgestattete Maria, die trotz allem und im Gegensatz zu ihrem Bruder innerlich dem Humanismus und dem Toleranzgedanken nahestand, das Land jedoch in den einheitlichen politischen Linien ihres Bruders lenkte Vgl. Pirenne, a. a. 0. S. 139, 140.