Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Italien - Spanischer Rat, von Josef Karl Mayr

Allgemeiner Überblick — Spanischer Eat (im engeren Sinne). 61 — Reichshofrat und Reichshofkanzlei (I 275), Reichstagsakten (I 334), Kleinere Reichsstände (I 341), Wahl- und Krönungsakten (I 361), Reichs­kammergerichtsakten (I 374), Nationalia (I 511), Große Korrespondenz (I 587), Kriegsakten (I 596), Familienkorrespondenz (II 25), Österreichische Akten (Niederösterreich, Kärnten, Görz, Tirol, Salzburg oben S. 8 ff.) — aufgeteilt worden.1 Splitter sind auch den Abteilungen Großbritannien, Schweiz und Spanien einverleibt worden.2 Der Rest (17 Aktenbünde von 1701—1713: Resolutionen, Vorträge, Dekrete, Korrespondenzen, Bitt­schriften, Zertifikate, Consejo de guerra u. a.) ist 1923 — ein kleiner Nach­trag erst 1930 — an Spanien abgegeben worden. Spanischer Rat (im engeren Sinne).3 Es sind im wesentlichen zwei große Gruppen, in die die Unterabtei­lungen der Abteilung Italien - Spanischer Rat (im weiteren Sinne) zerfallen. Die eine Gruppe (Spanischer Rat im engeren Sinne, Italienischer Rat, Di- partimento d’Italia, Italienische Hofkanzlei) ist nach Behörden, die andere teils nach Materien (Postwesen, Vorträge), teils nach Provinzen (Lombar­dei, Mantua, Neapel, Sizilien, Modena, Parma und Piacenza, Guastalla) gegliedert. Ein meritorischer Unterschied besteht nicht zwischen ihnen. Worin sie sich voneinander abheben, ist lediglich ein technisches Moment: die Akten der ersten Gruppe können als Generalia, die der zweiten als Specialia bezeichnet werden. Das Archiv des Spanischen Rates (im engeren Sinne) scheint dem Zu­griffe der Franzosen von 1809 zum größeren Teile entgangen zu sein. Zanettis Archiv besaß 1811 „eine ansehnliche Quantität“ davon. Die Split­ter, die die Franzosen 1809 abtransportiert haben, sind 1819 aus Mailand in die Hofkanzlei gelangt und — insgesamt etwa fünf Aktenbünde — in den Vierzigerjahren ins StA. (Filiale B, auch Hauptarchiv unter Bitermann) abgegeben worden. Der Rest ist 1851 aus der alten Registratur der Staats­kanzlei nachgefolgt. Bei der Einordnung und Aufarbeitung dieser Zu­wächse scheinen — von den diplomatischen Akten abgesehen, die grund­sätzlich in fast sämtlichen im Bd. I S. 509—584 behandelten Staatenabtei­lungen eingeteilt worden sind — einzelne Teile abgesprengt worden zu sein. Man findet solche Splitter unter den Reichslehenakten 1. e. (I 311), den Friedensakten und den Zeremonialakten der Reichshofkanzlei (I 350, 365),4 den Österreichischen Akten-Triest (oben S. 18), den Friedensakten der Staatskanzlei, auch unter dem Notenwechsel und den Vorträgen5 der­selben, in der Handschriftenabteilung6 u. a. Teile des Archivs sind, wie dies auch sonst vielfach zu beobachten ist, in die Familienarchive der Beamten übergegangen und so der Amtsregistratur entfremdet worden. So sind z. B. 1930 im Antiquariatshandel (H. Tiedemann, Berlin) verschie­dene Kodizes amtlicher Akten der Jahre 1716—1735 aufgetaucht, die aus 1 AB. 39/8 (Winter). 2 AB. 183/1 (Wocher) und Bd. I S. 534, 574, 577. 3 Vgl. A. Arneth, Prinz Eugen 2, S. 349 ff. 4 Vgl. hierüber Bd. I S. 311, 352, 365. 5 Vgl. hierüber Bd. I S. 422, 424, 436. 6 Siehe Bd. Ill S. 190.

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