Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter
480 Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Verrechnung. Der erste Band wurde im Dezember 1900 von Mitis angelegt, ab September 1902 von Kratochvil weitergeführt und ab 1908 von dem neuangestellten Photographen Lenhard fortgesetzt (AB. 467 a/1). Lenhard begann mit Januar 1911 einen neuen, bis zu seiner Einrückung ins Feld im August 1914 reichenden Band (AB. 467 a/2). Das Ansteigen der Anforderungen an die Lichtbildnerei ist darin sehr gut zu verfolgen: 1911 sind 208, 1912: 275, in der ersten Hälfte 1914 allein 136 Bestellungen zu verzeichnen. Lenhard legte auch einen Zettelkatalog über das Plattenarchiv an (AB. 547/1). Im Krieg ruhte das Atelier völlig. Seit 1922 wurden die Räume an die „Österreichische Lichtbildstelle“ vermietet und, seit sie 1934 wieder frei wurden, werden sie zum Teil als Archivlagerräume, zum Teil als Arbeitsplatz für die Archivalienkonservierung, zum Teil als Beamtenzimmer verwendet (vgl. Bittner Bd. I S. 137*). Die Lichtbildherstellung erfolgt seit 1922 fast ausschließlich durch die Österr. Lichtbildstelle und diese verwahrt auch die photographischen Platten, welche aus den Bestellungen der Archivbenützer hervorgegangen sind, soweit die Platten nicht von den Bestellern behoben werden. Die Benützungsbestimmungen (Punkt 23, 2. Absatz, der rechtsverbindlichen Erklärung) sehen seit 1925 die Abgabe einer kostenlosen Pflichtkopie von allen (Platten-) Aufnahmen durch den Benützer an das Archiv vor; über diese Pflichtkopien führt Kletler einen eigenen Zettelindex (AB. 547/2). Die in diesem Abschnitte (D) genannten Hilfsbücher aus der Registratur des StA. sind außerdem im 1. Bande dieses Gesamtinventars S. 208, 254f. und 271 f. unter den Archivbehelfen verzeichnet und brauchen daher hier nicht nochmals aufgeführt zu werden. 6. Registraturen des Archivbevollmächtigten, des Archivreferates der Sektion „Auswärtige Angelegenheiten des Bundeskanzleramtes“, des Referates im Bundeskanzleramt für die fachlichen Angelegenheiten des Archivwesens und des Archivamtes. Die Registraturen des Archivbevollmächtigten (vgl. Bd. I S. 117*) und des Archivamtes1 (vgl. Bd. I S. 122*) erliegen samt Tagebüchern und Registern vollständig im StA. Von den beiden Referaten des Bundeskanzleramtes (Bd. I S. 118* und S. 119*) werden jeweils nur die Akten der letzten Jahre im Archiv auf bewahrt, die älteren Akten erliegen in der Allgemeinen Registratur des Bundeskanzleramtes. Die Akten aller dieser Sonderregistraturen sind übrigens auch in den AB. 546 b eingearbeitet (Seidl) und dort mit ihren Geschäftszahlen (die Akten des Archivbevollmächtigten mit dem Nennervermerk „Arch. Bev.“, die des Archivreferates der auswärtigen Sektion mit dem die jeweilige Nummer des Referates anzeigenden Nennervermerk 2 Li, 4 Li, 20 Li, zuletzt 13 Li, die des Fachreferates mit dem Nennervermerk „Arch.“, die des Archivamtes mit dem Nennervermerk „A. A.“) eingetragen. 1 Die Registraturen des k. k. Archivrates (Bd. I S. 117*), des älteren Archivamtes (Bd. I S. 120*) und der Obersten Archivleitung (Bd. I S. 121*) sind beim Brande des Justizpalastes am 15. Juli 1927 zugrunde gegangen.