Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter
478 Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Führung teilen sich die Aufsichtsbeamten des Benützersaals und die einzelnen Referenten, welche häufig die von ihnen ausgehobenen Archivalien selbst in das Aushebebuch eintrugen. Diese Bücher (AB. 467/1—8) laufen nur bis Juli 1909. Auf eine längere Lücke folgen dann ab Januar 1914 die sogenannten Referentenprotokolle (Aushehebücher), d. h. es sind an die Stelle des einheitlichen Aushehebuches solche für die einzelnen Referate 1 getreten: Familien- und Hofarchive (s. unten), Archiv der Staatskanzlei und des Ministeriums des Äußern samt Annexen (Bittner), Abteilungen Vorträge, Frankreich und England (Gooß), Kabinettsarchiv mit Annexen (Stokka, die letzten drei jetzt in einem Bande, AB. 468/2), Reichsarchive (Schwab, AB. 471/4), Osteuropa mit Italien und Spanien (Kratochvil, AB. 471/5). Sie reichen — im Kriege teilweise zusammengezogen — bis November 1917 oder höchstens bis zum Zusammenbruch (Oktober 1918). Nur das Referentenbuch Györys (und Hardeggs) über die Familien- und Hofarchive (AB. 468/1) fällt aus der Reihe, indem es einerseits schon mit Juli 1909 beginnt, also zeitlich unmittelbar an die alten Aushebebücher anschließt, andererseits über den Zusammenbruch hinweg bis in den März 1920 reicht. Diesen Referentenaushebebüchern entsprechen die ebenfalls mit Januar 1914 beginnenden, aber wegen des Krieges schon mit Dezember 1915 aufgegebenen Rückstellbücher, in denen der betreffende Referent die Wiedereinstellung der laut Referentenaushebebuch ausgehobenen Archivalien zu bestätigen hatte (AB. 471/6, 7). Hier ist außerdem anzufügen, daß seit Beginn der Achtzigerjahre des 19. Jahrhunderts bis zur Einführung der Referentenaushebebücher — also auch nach Zusammenlegung der Bestände im neuen Haus (vgl. Bd. I S. 135*) — für die Anlieferung von Archivalien sowohl aus der Zentrale in die Filiale (AB. 471/1, 2, 3) wie umgekehrt (AB. 227—232) sogenannte Zustellbücher geführt wurden, in denen man die Zustellung an die anderen Abteilungen (vgl. Bd. I S. 146* bis 148*) festhielt. 4. Benützertagebücher. Die bisher behandelten Hilfshücher eigneten sich wohl zur Überprüfung der richtigen Aushebung und Wiedereinstellung, aber nicht zur raschen Kontrolle dessen, was der einzelne Benützer für die einzelnen Themen während seiner oft mehrmonatigen Arbeiten eingesehen hatte. Zunächst behalf man sich für diesen Zweck damit, das benützte Material in Form von Geschäftsstücken festzuhalten, aber als dann seit den Siebzigerjahren die Benützung stärker zunahm, fühlte man insbesondere in der Filiale, wo man die Registratur des StA. nicht zur Hand hatte, doch das Bedürfnis, die Benützungen in handliche Benützertagebücher einzutragen. Daß dieses Argument wohl hauptausschlaggebend gewesen sein muß, wird uns dadurch bestätigt, daß das Tagebuch in der Zentrale viel später eingeführt wird als in der Filiale. Es war Winter, der in der Filiale den Anfang machte. Zunächst nur auf Zetteln (ab 1879) oder in ein ursprünglich anderen Zwecken dienendes Buch eingetragen (ab 1884), also 1 Vgl. über das Referatssystem Bd. I S. 146*.