Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen, von Fritz von Reinöhl
Tagebuch Luise Heinzei — Archiv Khevenhüller-Metseh. 425 Verpflichtung wurden jedoch die Archivalien, welche Allodeigentum des Inhabers des Primogeniturfideikommisses sind, ebenso ausgeschlossen, wie jene, welche zum Sekundogeniturfideikommiß oder zum Allodeigentum des Inhabers dieses Fideikommisses gehören. Die Erteilung der Benützungsbewilligung hat sich Fürst Khevenhüller Vorbehalten. Das Khevenhüller-Metschsche Archiv wurde in Riegersburg und Fronsburg in Niederösterreich verwahrt. In Riegersburg lagen das Familienarchiv und eine Reihe Archive, welche durch frühere Ordnungsarbeiten völlig vermengt waren (darunter solche der Herrschaften Ladendorf in Niederösterreich und Hochosterwitz in Kärnten1) sowie Archivalien, welche nach den Beschlüssen der Fideikommißbehörden für die Ablieferung nicht in Betracht kamen. Da sie aber derart mit anderen Archivalien vereint waren, daß eine Ausscheidung kaum möglich gewesen wäre, wurde davon abgesehen, eine Sonderung auch nur zu versuchen. In Fronsburg lagen die Archive der zur Herrschaft Riegersburg gehörigen Landtafelgüter Fronsburg, Hardegg, Prutzendorf, Kammerburg und Starein. Da das Archivamt selbst keine Lagerräume besitzt, entschloß es sich, dem StA. die Verwahrung des Archivs aufzutragen. Im Herbst 1935 wurde es in dieses überführt; 1937 wurde ein Urbar der Herrschaft Osterwitz aus dem Jahre 1570 nachgeliefert. Das Riegersburger Archiv war schon vor dieser Übergabe von Schiitter zum Teil geordnet worden, der Urkunden und Akten ohne Rücksicht auf die Provenienz in eine große chronologische Reihe brachte. Das Ergebnis seiner Arbeit legte er in drei Aufstellungsverzeichnissen und in einem alphabetischen Index nieder. Nach der Übernahme des Archivs durch das StA. wurde Karl Starzacher, der im StA. praktizierte, damit betraut, es einer ersten Ordnung zu unterziehen. Da die Herstellung der gestörten Provenienzen sich als unmöglich erwies, bildete Starzacher mit Beibehaltung der Schlitterschen Ordnung vier Abteilungen: 1. Familienarchiv, Urkunden und Akten betreffend verschiedene Herrschaften, 2. Tagebücher, Aufzeichnungen, Briefwechsel, 3. Familiengeschichtliche Quellen, 4. Wirtschaftsarchiv. Zur Abteilung 1 ist Schiitters alphabetischer Index (AB. 465 c c, Teil 4), der allerdings nur die Signaturen A—C 1 (d. i. heute Schachtel 1 bis 76) umfaßt und bis ungefähr zum Jahre 1800 reicht, ein vorzüglicher Behelf, den ein Aufstellungsverzeichnis Starzachers (AB. 465 c c, Teil 1 a) ergänzt. Zur zweiten Abteilung ist ein von Schiitter verfaßtes Aufstellungsverzeichnis (AB. 465 cc, Teil 2) vorhanden. Die dritte Abteilung ist sowohl in Schiitters schon erwähntem alphabetischen Index verarbeitet als auch in einem von ihm verfaßten Aufstellungsverzeichnis (AB. 465 c c, Teil 3) festgehalten. Die vierte Abteilung harrt noch der Ordnung. Verzeichnis. 1. Familienarchiv; Urkunden und Akten betreffend die Herrschaften Hochosterwitz, Ladendorf, Prutzendorf, Kammerburg, Hardegg u. a., 1314 1 Vgl. S. Laschitzer, Das gräflich Khevenhüllersche Archiv zu Osterwitz in Kärnten in Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 1, S. 13011.