Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen, von Fritz von Reinöhl

eine Nachfolgeordnung der Burggrafen von Dohna 1711, verschiedene Kon­ferenzprotokolle 1706 ff., Akten, Sitzungsprotokolle und Repertorien der böhmischen Hofkanzlei vornehmlich über schlesische Angelegenheiten (dar­unter auch über die Liegnitzer Ritterakademie) aus den Jahren 1667—1720, eine Sammlung kaiserlicher Reskripte von Ferdinand I. bis Karl VI., Sitzungsprotokolle der schlesischen Kassendeputation 1666—1687, aus dem Jahre 1712 stammende Akten der Untersuchungskommission über die Mal- versationen bei den Kriegslieferungen während der Jahre 1693—1698 und Sitzungsprotokolle der subdelegierten Kommerzienkommission aus den Jahren 1718 und 1719. Der Nachlaß enthält auch die Korrespondenz San- nigs, seine literarischen Auszüge und Bibliothekskataloge seiner Familie. Goldinger hat zu dem ganzen Bestand einen Zettelkatalog verfaßt, der als AB. 545 a aufgestellt ist. Verzeichnis: Archiv der Herrschaft Guntersdorf (darunter Nach­laß Johann Christoph Sannig) 1480-—1898. Nachlaß Hallwich. Hermann Hallwich wurde am 9. Mai 1838 in Teplitz in Böhmen ge­boren. Er studierte an der Prager Universität Geschichte und National­ökonomie, erwarb 1862 den Doktorgrad und widmete sich zunächst dem Lehrberuf. 1869 gab er diesen auf und übernahm die Stelle eines Sekretärs der Reichenberger Handelskammer. 1871 wurde er in den Reichsrat ge­wählt. Nicht nur im wirtschaftlichen Leben der alten Monarchie — Hall­wich stand zuletzt als Präsident an der Spitze des Zentralverbandes der Industrie Österreichs —, sondern auch auf wissenschaftlichem Gebiet ge­wann Hallwich eine ansehnliche Stellung. Heimatkundliche und volkswirt­schaftliche Arbeiten gingen aus seiner Feder hervor; seinen Namen als Geschichtsforscher erwarb er durch seine Arbeiten über die Geschichte des Dreißigjährigen Krieges und über Wallenstein. Am 10. April 1913 ist er in Wien gestorben.1 Der Wunsch, dem Andenken Hallwichs zu Ehren seinen handschrift­lichen wissenschaftlichen Nachlaß „an geeigneter Stelle“ wohl zu ver­wahren „und sein Lebenswerk auch über seinen Tod hinaus der wissen­schaftlichen Forschung zu erschließen“, veranlaßte Hallwichs Sohn Gustav, den Nachlaß mit Vorbehalt seines Eigentumsrechtes und des Rechtes, von jeder Benützung vorher verständigt zu werden, im StA. zu hinterlegen. Der Nachlaß umfaßt nicht nur Vorarbeiten Hallwichs zu seinen Wer­ken, sondern auch Archivalien, die er auf verschiedenen Wegen erworben hatte. So hatte er z. B. Kopialbücher Wallensteins von der gräflichen Fa­milie Waldstein und Kopialbücher des Feldmarschalls Johann Grafen von Aldringen aus dem fürstlich Claryschen Archiv als Geschenk erhalten. Ferner hatte er beträchtliche Teile der Archive der Städte Graupen und Teplitz an sich gebracht. 1922, bzw. 1929 schenkte Kommerzialrat Gustav 422 Unter Vorbehalt d. Privateigentumsrechtes hinterlegte Archivkörper u. Sammlungen. 1 Deutscher Nekrolog 1913, Sp. 94*, dort weitere Literatur, siehe auch Wiener Zeitung Nr. 83 von 1913, S. 4.

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