Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen, von Fritz von Reinöhl
Vorbemerkung. Die Veröffentlichung der Inventare der unter Vorbehalt des Eigentumsrechtes im StA. hinterlegten Archivkörper und Sammlungen (vgl. Bd. I S. 59*) in diesem Gesamtinventar war ursprünglich nicht in Aussicht genommen. Über Wunsch einer der beteiligten Privatparteien wurden diese Archivkörper und Sammlungen jedoch nachträglich in das Gesamtinventar einbezogen und alle beteiligten Privateigentümer ersucht, zur Frage der Veröffentlichung der Inventare der von ihnen hinterlegten Schriften Stellung zu nehmen. In den folgenden Ausführungen werden nur die Inventare gebracht, zu deren Veröffentlichung die betreffenden Privatparteien ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verzeichnis der Archivbehelfe (Bd. I S. 253, vor allem AB. 453) ist daher nach diesen Angaben zu ergänzen. Nachlaß Joseph M. Baernreither. Baernreither wurde am 12. April 1845 in Prag geboren. 1871 wurde er an der deutschen Universität seiner Vaterstadt zum Doktor beider Rechte promoviert, worauf er zunächst beim Prager Handelsgericht, dann beim Strafgericht Prag Dienst tat. Nach der Richteramtsprüfung wurde Baernreither zum Landesgericht in Zivilsachen in Prag versetzt. Im Frühjahr 1874 vertauschte er diese Stelle mit der eines provisorischen Gerichtsadjunkten in Reichenberg. 1875 wurde er nach kurzer Dienstleistung beim Landesgericht in Prag in das Justizministerium einberufen. 1883 wurde Baernreither in den böhmischen Landtag, bald darauf auch in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrates gewählt. Zu dieser Zeit schied er aus dem Justizministerium, um als Rat beim Wiener Landesgericht einzutreten. Nach zweijähriger Tätigkeit gab er diese Stellung auf, um sich ganz dem parlamentarischen Beruf widmen zu können. Im Klub des verfassungstreuen Großgrundbesitzes, ja innerhalb der vereinigten deutschen Linken spielte Baernreither bald eine bedeutende Rolle. Seine Verdienste um die Reform des österreichischen Gerichtsverfahrens schoben ihn bald in die erste Reihe der Abgeordneten. Am 7. März 1898 übernahm er im Ministerium Thun-Hohenstein das Handelsportefeuille als Vertrauensmann des verfassungstreuen Grundbesitzes, mußte es aber, als dieser in Opposition trat, am 3. Oktober wieder zurücklegen. Die Zerrüttung der parlamentarischen Verhältnisse bewog ihn, sich in dem Lustrum von 1900 bis 1905 vornehmlich mit den Verhältnissen seines Geburtslandes, vor allem mit dem nationalen Ausgleich in Böhmen, zu beschäftigen. Daneben wandte er in Schrift und Tat dem Kinderschutz seine Aufmerksamkeit zu; der erste Kinderschutzkongreß zu Salzburg im Jahre 1907 war sein Werk. 1907 wurde Baernreither in das Herrenhaus des österreichischen Reichsrates be-