Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Österreichische Akten, von Lothar Groß

Vorderösterreich — Böhmen. 25 bildet wurde.1 Aus dem im Repertorium C/2, 3 (AB. 108/3) enthaltenen, von Rosner verfaßten Repertorium über Böhmen läßt sich der Vorgang noch ziemlich deutlich entnehmen. Zuerst wurden die Akten über die Rebellion in Böhmen und die übrigen auf Böhmen bezüglichen Akten der Reichshofkanzlei, die erst mit dem Reichsarchiv ins StA. gelangt waren, repertorisiert und im Anschluß an diese dann die den Österreichischen Akten entnommenen. Dies geschah zweifellos noch unter Knechtl, wie Nachträge von seiner Hand im Repertorium Rosners und das von ihm ver­faßte Sachregister zu den böhmischen Akten (AB. 418) zeigen. Die Ab­teilungen Mähren und Schlesien waren damals noch Böhmen angegliedert. Ihrer Provenienz nach besteht die Abteilung ganz überwiegend aus Reichshofkanzleiakten. Die Serie der Österreichischen Akten der Reichsregistratur — diese kam in erster Linie in Betracht, da die andere Serie der Österreichischen Akten nur wenig Bohemica enthielt — bestand, wie bereits ausgeführt wurde, zum größten Teil aus den 1773 von der Reichskanzlei an das StA. ausgelieferten Akten, von denen der größte Teil aus der Filiale des Reichsarchivs in Prag gekommen war.2 Das Reper­torium Knechtls über die Österreichischen Akten der Reichsregistratur (AB. 416) zeigt jedoch, daß damals bereits fast alle böhmischen Betreffe aus diesem Aktenbestand ausgeschieden waren. Um sie kennenzulernen, muß man daher das alte Übergabsverzeichnis von 1773 (AB. 414) heranziehen. Aus diesem entnimmt man nun, daß die Zahl der auf Böhmen, Mähren und Schlesien bezüglichen Reichshofkanzleiakten eine sehr beträchtliche war und sie vielleicht überhaupt den ersten Platz in dieser Auslieferung ein- nahmen. Sie bilden nur den einen Teil der in der Abteilung vereinigten Reichshofkanzleiakten, den zweiten Teil lassen die summarischen An­gaben des Verzeichnisses der 1815 aus Paris zurückgelangten Reichsakten (Bd. I S. 280) bereits in Umrissen erkennen. Es werden dort eine Anzahl von Faszikeln über die Rebellion in Böhmen aus den Jahren 1613—1634, Bohemica und das bömische Unwesen betreffende Akten, durchwegs aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, ein Faszikel mit verschiedenen Akten über Böhmen, Mähren und Schlesien und ein Faszikel aus dem Jahre 1734 angeführt. Es ist das gleiche Material, das dann in Knechtls großem Generalrepertorium A der Reichsakten (AB. 105) als Bohemica reper­torisiert erscheint. Zur Provenienz Reichshofkanzlei gehören dann auch die aus den Miscellanea der Reichshofratsregistratur übertragenen Akten und manches, das auf dem Umwege der preußischen Auslieferung 1874 in die Abteilung kam. Weit schwieriger ist die Frage, inwieweit die Abteilung auch Material enthält, das aus Archiven in Prag amtierender Behörden stammt. Neben der böhmischen Kammer und der älteren böhmischen Kanzlei (vor 1620) kommen die böhmische Landtafel und die böhmische Statthalterei in Be­tracht. Aus den meisten Archiven dieser Behörden hat Rosenthal bei der Einrichtung des Archivs Urkunden 3 ausgeschieden und nach Wien ge­1 Die Bohemica der Reichshofkanzlei lernen wir aus dem von Knechtl verfaßten Repertorium A (AB. 105) kennen. Vgl. unten. 2 Vgl. Bd. I S. 301. 3 Vgl. Bd. Ill S. 109 ff.

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