Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

III. Rep. P: c) Die Registraturen der niederländischen Zentralbehörden. 105 schrift, welche dann die Kopie zu tragen hatte. Nicht beirren darf also, daß ein Original auf diese Weise von Wynants gelegentlich als „Copie“ be­schriftet wurde.1 Die Abschriften wurden in zwei Exemplaren hergestellt. Zunächst ent­stand ein Konzept der Abschrift; von dem kollationierten Konzept wurde dann eine Reinschrift hergestellt. Diese letzteren vereinigte man in der Serie der Abschriften, welche die Bezeichnung „Repertorium DD Abtei­lung B, Verzeichnis 7 littera B“ trägt.1 2 Die Konzepte hingegen wurden in der Regel ihren Originalvorlagen im Repertorium P beigeschlossen. Da in vielen Fällen daher ein und dasselbe Stück in drei oder sogar in vier Überlieferungsformen vorhanden war (Konzept, Ausfertigung sowie Konzept und Reinschrift der Kopie), entschloß man sich österreichischer- seits im Zuge des belgischen Tauschgeschäftes, bei solchen Gelegenheiten die Konzepte der Kopien (die nicht der Abschriftenserie, sondern dem Re­pertorium P selbst entnommen werden mußten) an Belgien auszuliefern.3 In den Faszikeln des Repertoriums P sind die Originale, von welchen Kopien zur Auslieferung ausgehoben wurden, kenntlich gemacht. Gleich­zeitig wird dort auf die Abschriftensammlung verwiesen.4 Der ursprüng­liche Umfang dieser Serie von 97 Faszikeln verringerte sich, wahrschein­lich durch Ausscheidung von Konzepten, auf 64 Faszikel. Jedem Faszikel ist ein Inventar beigeschlossen, enthaltend die Regesten der einzelnen Stücke in zeitlicher Folge. Die Abschriften bringen entweder ihre Vorlage in extenso oder nur in ihren wichtigsten Teilen. Der Inhalt der einzelnen Faszikel ist, kurz angegeben, folgender (die in Klammern gesetzten Nummern bedeuten die alte Numerierung): 1 (1) Korrespondenz 1480—1521 (1522); 2 (3) Korrespondenz usw. 1520, 1521; 3 (2) Korrespondenz der kaiserlichen Gesandten in England mit Karl V. 1520, (4) Abschrift des Manuskripts Jeans van der Linden (Van- Lynde) über die Verhandlungen in Calais 1521, (5) Korrespondenz mit Por­tugal 1521—1523; 4 (6) englische Korrespondenz 1522; 5 (7) Korrespon­denz 1522; 6 (8) englische Korrespondenz 1523; 7 (9) Korrespondenz 1523; 8 (10) englische Korrespondenz 1524; 9 (11) italienische Korrespondenz 1524 I—VI; 10 (11) italienische Korrespondenz 1524 VII—-XII; 11 (12) Korrespondenz Karls V. mit Margarete von Savoyen 1524, (13) mit Erz­1 Vgl. PA, Fasz. 40. Das Verfahren mit den zu kopierenden Originalen, das gelegentlich rücksichtslose Beschreiben derselben mit Tinte, erweckt den Anschein, daß vom Zeit­punkt der Abschriftnahme an nicht die Originalkorrespondenz, die ja in Brüssel verwahrt zu bleiben hatte, sondern die sauber und rein angefertigten Kopien, die für das kaiserliche Hausarchiv bestimmt waren, in erster Linie Gegenstand besonderer Sorgfalt werden sollten. 2 Siehe unten III f. 3 Anläßlich der elften großen Auslieferung wurden 42 Faszikel Abschriften an Belgien ausgefolgt. Ein dem Auslieferungsakt beigeschlossenes Verzeichnis vermerkt, welchem Faszikel des Rep. P die einzelnen Kopien entnommen wurden. Vgl. unten III d/1. 4 Die Nummern der Verweise sind heute nicht mehr gültig, da sie sich auf die alte Faszikulierung beziehen. Als Wegweiser kann der AB. 196/1, Belgien DD, S. 49, 50 („B. Abschriften von Correspondenzen etc. hauptsächl. aus Rep. P, Abt. B“, vgl. unten IV C) herangezogen werden. Die erste Kolumne in roten Zahlen bezeichnet die heute geltende Aufstellung, die zweite die alte Reihung.

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