Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
Die Innsbrucker Archive in ihrer Bedeutung für die Geschichte des StA. 75 btindnern (die Mehrzahl gleichfalls aus den Archiven Friedrichs III. und Maximilians: 1400 Friede zu Basel, 1500 Übereinkommen Maximilians mit Zürich, Bern, Uri und Unterwalden; und dann eben auch einige Verträge Tiroler Provenienz aus den Registraturen Sigismunds und Leopolds). Endlich sind als Innsbrucker Provenienzen im weiteren Sinne die aus den vor ländischen Registraturen stammenden Urkunden zu betrachten. Zunächst sei an die schon besprochenen Archive der die Vorlande verwaltenden Herzoge, vor allem Leopolds, des Sohnes König Albrechts L, und Leopolds III., erinnert, die ganz bzw. zum Teil aus den Vorlanden stammen. Dann gehören aber hierher auch die Urkunden aus den Registraturen der habsburgischen Vögte und anderen Beamten in den Vorlanden, besonders die zahlreichen Dienstreverse, die in Form von Übereinkünften mit den österreichischen Verwesern zustande kamen. So z. B. eine ansehnliche Reihe von Dienstreversen aus den Jahren 1362 und 1363 auf Bischof Johann von Gurk als Herzog Rudolfs IV. Landvogt in Schwaben und Elsaß, ferner aus dem Jahre 1388 auf Graf Hugo von Montfort als österreichischen Landvogt im Aargau, Thurgau und Schwarzwald; es finden sich — heute im Repertorium VI (AB. 381) — die Reverse der Grafen Wolf von Nellenburg, Eberhard und Hans von Werdenberg und Imre von Strazberg, der Ritter und Herren von Hirsdorf, Altheim, Bartelstein, Emerchingen, Masmünster, Stadgen, Fridingen, Hornstein, Knöringen, Northolz, Magenbuch, Schönow , Goldenberg, Haldenstein, Blumenegg, Hagenbuch, Ringingen, Kempten, Bonstetten u. a. Zu erwähnen sind auch Quittungen etwa von 1390 auf den Landvogt Reinhard von Wehingen oder von 1393 auf den österreichischen Amtmann zu Rothenburg. Ist es bei diesen Urkunden immerhin manchmal nicht ganz sicher, wo sie ursprünglich hinterlegt wurden, so steht bei anderen, heute im Repertorium I (AB. 375) enthaltenen und zum größten Teil von Rosenthal nach Wien gebrachten Urkunden die ursprünglich vorländische Provenienz außer Zweifel. (Unter „vorländisch“ ist hier des bequemen Ausdrucks halber das südwestdeutsche Gebiet, etwa Schwaben und Elsaß, gemeint, nicht nur im besonderen die habsburgischen Vorlande.) Das gilt von den Urkunden aus den Registraturen der Reichsvogteien in Schwaben und im Elsaß aus der vorhabsburgischen Zeit, aus den Archiven der schwäbischen Stände, besonders der Reichsstädte und ihrer Bünde, und endlich aus einigen Dynastenarchiven. Als Beispiele seien angeführt: 2. Mai 1351 Karl IV. an die Reichsvögte in Schwaben und im Elsaß, daß er die dortigen Untertanen Herzog Albrechts von Österreich aller Judenschulden entledigt habe; 25. Febr. 1379 Mandat König Wenzels an die Stände und Reichsstädte in Schwaben, dem Herzog Leopold von Österreich als Landtvogt gehorsam zu sein; 24. Aug. 1383 Mandate desselben Herrschers an eine Reihe einzelner schwäbischer Städte, dem Herzog die jährliche Reichssteuer zu entrichten; 4. Dez. 1430 Gründungsurkunde des St. Wilhelmsschildes (eines Bundes von Adeligen im Sundgau und Elsaß); schließlich Splitter des Archivs der Grafen von Werdenberg (23. April 1375 und 24. Jan. 1377 Graf Rudolf von Montfort vermacht den Grafen von Werdenberg die Stadt Feldkirch) und der Grafen von Montfort (etwa 20 Urkunden, siehe darüber S. 48 f.).