Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Klosterarchive von Walther Latzke

Geschichte einzelner Klosterarchive: Wien: Königskloster. 567 auch ausführlich die „Schriften in dem Archiv des Patris Commissarii“, die Ordnung in 60 Laden folgt genau der Einteilung von 1683 und 1700. Im ganzen enthielt das Kommissiariatsarchiv zur Zeit der Aufhebung 639 Aktenstücke. 3. Die Registratur des Hofrichters (Kanzleiregistratur). Neben dem Archiv des Pater Commissarius fand auch die Amtstätig­keit des ihm unterstellten ersten Wirtschaftsbeamten des Klosters, des Hofrichters (meist eines angesehenen Wiener Bürgers), in einer beson­deren Registratur ihren Niederschlag. Hier erwuchsen neben Akten recht­licher und wirtschaftlicher Natur eine ganze Reihe von Geschäftsbüchern aller Art. Neben zahlreichen Rechnungsbüchern, Steuerbüchern, Urbaren und Grundbüchern verdienen hier besonders die in stattlicher Anzahl er­haltenen Register der Hofrichter Erwähnung, die den gesamten schrift­lichen Auslauf aus der Hofrichterkanzlei für die Jahre 1607—1608, 1613 bis 1618, 1619—1622, 1622—1625, 1625—1631, 1632—1642, 1644—1660, 1660—1665, 1673—1678, 1678—1685 und 1753—1759 enthalten.1 Eine erstmalige Übersicht über die Hofrichterregistratur bietet uns die 1625 entstandene „Registratur über deß Khönig. Closters Neuer Stüfftung in Wienn und denen zwayen zuegehörigen clöster, alß Erla und Ybbs habenden freyhaiten, urbarien, actionen und andere cantzley nothaften“.2 Sie zerfällt in nachstehende Abteilungen: 1. „erstlichen die büecher, so im verspördten cassten nach ordtnung der numero zu finden“ (Nr. 1—24), 2. „allerlay briefliche urkhundten und anderß, so auch in verspertten cassten zusamben gebundener ligen unnd zu finden sein“ (Nr. 25—38), 3. „edtliche büecher, so zwar der zeit nit vül zu gebrauchen, aber weegen ihrer antiquithet auffgehebt werden“ (Nr. 39—42), 4. „allerlay actionen, so die maisten zu endt gebracht und verabschiedt, thails aber daran diser zeit nichts gelegen, noch nicht gar außgefüerth, welche bloß zu khünftiger nachrichtung aufbehalten ... werden“ (Nr. 43—58), 5. „allerlay rechts- sachen und andere schrillten, so täglich im üblichen gebrauch“ (Nr. 59—82), 6. „die büecher, so von neuem zu Erlacloster umbgeschriben worden“ (Nr. 83—90). Ein großer Teil dieser Kanzleiregistratur wurde jedoch schon in den nächsten Jahren dem Abteiarchiv einverleibt, wie denn eine ganze Menge von Stücken der „Registratur“ von 1625 im Archivrepertorium von 1630 eingetragen sind. Weiterhin hat sich kein Inventar der Registratur erhalten. Erst im Hauptinventar von 1782 finden wir auch eine genaue Verzeichnung der Kanzleiregistratur des Hofrichters. Gegenüber dem Abtei- und Kommis­sariatsarchiv haben wir hier eine junge Registratur vor uns, die alles das enthielt, was zum unmittelbaren Tagesgebrauch der Verwaltung diente. Da diese Kanzleiregistratur, wie es scheint, die einzige eines aufgehobenen niederösterreichischen Klosters ist, von der sich ein genaues Verzeichnis erhalten hat, so sei hier die Einteilung dieser Registratur, die ein ungemein anschauliches Bild bietet, wiedergegeben. 1 StA., Hs. Böhm Suppl. 291, 235, 234, 232, 251, 237, 168, 214, 218, 231, 216 (vgl. auch die Beilagen zu 221). * StA., Hs. Böhm Suppl. 244 (drei gleichlautende Stücke).

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