Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
262 Die Handschriftenabteilung. Band bei den Referaten de 1696 erliegen, ist aber in allen in Betracht kommenden Abteilungen unauffindbar. Von den drei bis jetzt in der Sammlung sicher nachgewiesenen Kinskyschen Handschriften sind Böhm 750 und Suppl. 1007 zweifellos Provenienz Reichskanzlei, Böhm 970 ist wohl als Provenienz Kinsky anzusprechen. Die beiden ersten sind uns, ebenso wie die 12 Bände Friedensakten, in den Originaleinbänden überliefert, zum Teil mit dem eingepreßten Kinskyschen Wappen, zum Teil mit dem Exlibris des Grafen Franz Ulrich und sämtlich mit alten Kinskyschen Signaturen versehen. Die dritte Handschrift, die von dem Neffen Franz Ulrichs, Franz Ferdinand, stammt,1 ist neu gebunden und trägt auf der ersten Seite den Vermerk von einer Hand des 18. Jahrhunderts: „Bericht. Diese wenigen Blätter waren in drey großen Bänden zerstreut, welche übrigens ganz leer waren.“ Der so entstandene schmale Band wurde bei der Auflösung der Handschriftenabteilung im Jahre 1852 „ad Romana fasz. 66 eingelegt“ 1 2 und erst im Zuge der Rekonstruktion der Sammlung nach 1874 wieder den Handschriften eingereiht. Vereinigt finden wir die „Kinskyschen Manuscripta“ noch im Jahre 1758, wo Rosenthal zur eventuellen Flüchtung des Archivs auch für sie eine eigene Kiste anfordert (oben S. 141). Wann ihr Zusammenhang gelöst worden ist und die 12 Bände den Friedensakten eingereiht worden sind, wissen wir nicht. Jedenfalls ist das, wie schon erwähnt, vor dem Jahre 1811 geschehen. Gelegentlich der Plünderung des Archivs durch die Franzosen im Jahre 1809 wurde auch der hier mit 2. bezeichnete Codex, das Diarium von 1665, nach Paris entführt, gelangte jedoch 1815 wieder ins Archiv zurück. Kollár. Adam Franz Kollár von Keresztén, Direktor der kaiserlichen Hofbibliothek in Wien, starb am 15. Juli 1783.3 Über die Sichtung und eventuelle Sicherung seines umfangreichen handschriftlichen Nachlasses im Sinne der kais. Verordnungen vom 4. Aug. 1749, bzw. 25. Aug. 1758 4 erstattete die vereinigte böhm.-österr. Hofkanzlei unterm 11. Okt. 1783 einen alleruntertänigsten Vortrag, auf den folgende kaiserliche Resolution erfloß: „Was Manuskripte sind, die hungarische Geschäfte betreffen oder die Hofrat Kollár entweder aus der Bibliothek oder aus den ihm kommunizierten oder erhobenen Akten gezogen oder gesammelt hat, diese gehören nicht zur Verlassenschaftsmasse, mithin auch nicht zum Verkauf; sondern diese bleiben bei Mir asservieret: — was hingegen andere Manuskripte, wie z. B. die türkischen, belanget, welche bloß als Kuriositäten und Raritäten zu betrachten sind, diese sind so wie alle gedruckten Bücher der Verlassen1 Franz Ulrich, geb. 1634, gest. 1699, sein Vater Joh. Wenzel Oktavian, von dem möglicherweise die älteren Schriften stammen, geb. 1612, gest. 1679; Franz Ferdinand, geb. 1678, gest. 1741; vgl. die Artikel bei Wurzbach, Bd. 11, S. 280ff. 8 Notiz in AB. 446, S. 61. 3 Vgl. Wurzbach, Bd. 12, S. 324f. 4 Reinöhl, Politische Nachlässe des 19. Jahrhunderts in den staatlichen Archiven Österreichs, in: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1926 und L. Bittner, Das Eigentum des Staates, a. a. O. S. 318.