Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

II./2. C. Österr. Hofkanzlei — D. Staatskanzlei. 187 Registratur- oder Handzeichen.1 Einige tragen auch Lagervermerke in spanischer Sprache von einer Hand des 17. Jahrhunderts. Es sind u. a. die Bände Suppl. 434, 436, 437, 452, 474, 476, 478, 712, 715, 734, 735, 736, 737, 738, 767, 771, 787, 788, 789, 790, 791, 792, 793, 794, 796, 797, 956,1 2 958,2 959,2 973, 995, 1019. D. Staatskanzlei. Einen sehr bedeutenden Raum nehmen heute in unserer Sammlung die aus den Beständen der Staatskanzlei stammenden Bände ein. Zwar hat die erste Einlieferung an Manuskripten von dort, von der wir hören — 1755 — mit der Provenienz Staatskanzlei nichts zu tun. Es handelte sich damals um zwei tirolische Handschriften — Burgklehner und Guilliman3 4 —, die ver­mutlich Rosenthal 1751 aus Innsbruck mitgebracht hatte und für die die Staatskanzleiregistratur nur zufälliger letzter Aufbewahrungsort gewesen ist. Dann um das umfangreiche Manuskript des Jesuitenpaters Anton Steyrer,1 von dem wir zwar nicht wissen, wie es in die Staatskanzlei ge­langt ist, das aber mit deren Beständen sicher ebenfalls nichts zu tun hatte. In den folgenden Jahrzehnten bis zur Schaffung der Handschriften­sammlung durch Hormayr (1806—1812) müssen jedoch noch eine ganze Anzahl von Bänden von Seiten der Staatskanzlei an das Archiv abgegeben worden sein, ohne daß wir im einzelnen davon erführen. Es finden sich nämlich in den alten, von Hormayr geschaffenen Länder­gruppen, die noch Böhm in seinem Katalog berücksichtigt und angeführt hat (oben S. 160), rund 50 Manuskripte, die man als Provenienz Staats­kanzlei bezeichnen muß, die also nur vor 1806—1812 ins StA. gelangt sein können. Es seien davon nur folgende hier angeführt: Die Manuskripte Bartensteins und Martinis.5 Von den insgesamt 18 Handschriften dieser Gruppe 6 müssen die ersten sechs schon vor 1812 im Besitz des StA. gewesen sein, wie aus ihren Signaturen her­vorgeht. Das wird übrigens gerade in diesem Fall noch ausdrücklich be­zeugt durch Hormayrs Bemerkung — anläßlich der Erwerbung des Nach­lasses Prandau —, diese Bände wären 1809 durch die Franzosen aus dem Manuskriptenzimmer des Archivs weggeschleppt und verkauft worden. Hiezu kommen noch die zwei Bände Böhm Suppl. 658 und 659, die mög­licherweise ebenfalls aus dem französischen Raub von 1809 stammend, 1881 ins Archiv zurückgelangten.7 Von den übrigen zwölf Bartenstein-Martinischen Manuskripten müssen zehn später — seit 18518 — aus der Staatskanzlei eingeliefert worden sein, ein Band, Böhm 1026, kam 1869 aus der Hofbibliothek. 1 Es finden sich in der Kegel zwei Numerierungen, eine in der Mitte, eine in der linken oberen Ecke der ersten Seite, sowie ein violinschlüsselähnliches Handzeichen. 3 Teile dieses „Sammelbandes“. 3 Siehe unten Abschnitt Sammlungen, Burgklehner und Guilliman. 4 Siehe unten Abschnitt Sammlungen, Steyrer. 5 Siehe das Nähere unten in dem Abschnitt Sammlungen, Bartenstein und Martini. 6 Böhm 59, 60, 61, 62, 63, 146, 936, 1025, 1026, 1029, 1064, Suppl. 489, 490, 491, 492, 658, 659, 663, 988, 1041. 7 Vgl. unten Abschnitt Sammlungen, Bartenstein und Prandau. 8 Siehe unten.

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