Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

156 Die Handschriftenabteilung. Museums-Verein überwiesen. Endlich kam 1846 noch ein Salzburger Codex als Schenkung ins Archiv. Mindestens ebenso zahlreich wie die geistlichen waren die Handschrif­ten weltlicher Provenienz, die dem Archiv in den dreißig Jahren von 1840 bis 1870 zuwuchsen. Der Anfang — in dieser Zeitspanne — war allerdings bescheiden, ein einziger Band, der Codex Astensis, aus dem Archiv von Mantua-Montferrat, der mit mehr als 200 Montferrater Urkunden bei der Auslieferung an Sardinien 1846 in Wien zurückbehalten wurde. Erst 1876 wurde er über Anregung Arneths „als Zeichen der Aufmerksamkeit“ der italienischen Regierung übergeben. Sehr umfangreiche und wertvolle Zuwächse an Handschriften kamen dem StA. jedoch von einer Reihe anderer Stellen zu. Zunächst brachte Andreas v. Meiller, der im Sommer 1846 nach Graz entsendet wurde,1 um die Akten der alten Registratur des k. k. Guberniums zu untersuchen und die für das StA. wertvollen Teile auszuwählen, von dort nebst einer ganzen Reihe anderer Manuskripte 26 Foliobände Hofkammer -Regi­straturbücher der niederösterr. Landhandlungen Kaiser Ferdinands I. 1530 bis 1564 mit, die, wie er aus einem aufgefundenen Aktenstück feststellen konnte, „im Jahre 1564 zu dem Ende nach Grätz geschickt worden waren, um daraus jene Stücke zu kopieren, welche die innerösterr. Provinzen be­trafen“. Trotz wiederholter Reklamationen der Wiener Kammer waren diese Bände in Graz geblieben. Eine zweite, noch umfangreichere Serie bildeten die Innerösterreichischen Kammerbücher, 31 Bände, und die Exempt-Kammerbücher, 44 Bände, die jedoch nicht den Handschriften, sondern den Österreichischen Akten1 2 angereiht wurden. Durch viele Jahre, von 1842—1849, zog sich die Übergabe von Akten und Handschriften hin, die aus dem Archiv der k. k. vereinigten Hof­kanzlei an das StA. erfolgte. Sie betraf hauptsächlich die Bestände der ehemaligen italienischen Behörden und brachte eine ziem­lich beträchtliche Anzahl von Manuskriptbänden ins Archiv, von denen allerdings zunächst nur fünf der Sammlung angereiht wurden.3 Die übrigen wurden erst später zu verschiedenen Zeiten aus den Akten ausgeschieden und zu den Handschriften gestellt. Ganz ähnlich war es bei der nächsten großen Einlieferung, die das StA. aufnahm, der alten Registratur der Staatskanzlei im Jahre 1851.4 Hier hören wir zwar bei jeder der beiden Übernahmen neben den Akten­faszikeln von einer großen Anzahl von „Bänden“ — 830 und 145 —, es ist jedoch aus Fiedlers Bericht nicht ersichtlich, was außer den Repertorien und Indizes an Handschriften in diesen Zahlen begriffen ist. Nur von den 24 Bänden alter Mailänder Registratursbücher hören wir, daß sie zu den Manuskripten gestellt werden sollten. Zwei Codices aus der berühmten Corvinischen Bibliothek brachte die nächste, im Jahre 1868 er­1 Vgl. oben S. 80ff. und unten die Ausführungen von L. Groß über die Österr. Akten. * Vgl. unten die Ausführungen von L. Groß. 3 Vgl. unten die Ausführungen über die Abt. Italien-Spanischer Rat von J. K. Mayr. ‘ Vgl. Bd. I S. 405 ff.

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