Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

I. Geschichte der Sammlung. 145 Sehr viel ausführlicher als diese knappe Liste sind die Verzeichnisse von 1815, aus denen ersichtlich ist, daß die Franzosen 1809 tatsächlich eine sehr bedeutende Menge von Manuskripten entführt haben, alles in allem etwa 190 Bände. Allerdings scheinen diese nicht alle aus dem StA. ge­stammt zu haben, sondern zum Teil auch aus den noch bei der reichshof- rätlichen Aktenkommission verwahrten Beständen der ehemaligen Reichs­registraturen sowie aus den Archiven der Staatskanzlei und der Hofkanzlei. So fügte der Archivar Knechtl in einer der Listen bei einer Anzahl von offensichtlich der Hofkanzlei entstammenden Manuskripten die ausdrückliche Bemerkung bei: „Diese Manuskripte waren vorhin nicht im Archiv, eignen sich aber zur Aufbewahrung daselbst“, oder: „Sind aus der ehemaligenReichs- hofrats-Registratur.“ Wie weit diese Bemerkungen zuverlässig sind, läßt sich allerdings schwer überprüfen, da wir, wie bereits früher ausgeführt wurde, nicht ins Einzelne verfolgen können, welche von den Handschriften der Pro­venienz Reichskanzlei im Jahre 1808 tatsächlich übernommen worden sind. Bei der Rücklieferung, 1815, kam nun nur ein Teil — kaum die Hälfte — der geraubten Manuskripte unmittelbar an die Staatskanzlei und von dort ins StA. zurück, die größere Anzahl Kisten wurde zunächst bei der reichshofrätlichen Aktenkommission deponiert und von dieser erst 1819 dem Archiv übergeben. Ihrer Provenienz nach stellen diese nun wieder glücklich zurückgelangten und zum Teil vielleicht auch neu erworbenen Handschriften ein buntes Gemisch dar und repräsentieren so ziemlich alle Abteilungen, die das StA. damals besaß. Besonders zahlreich sind die böhmischen Manuskripte vertreten mit den vollzähligen Sammlungen Bor- schek und Straka, aber auch Schriften des Wiener und Innsbrucker Schatz­archivs, aus dem venezianischen und dem lothringischen Archiv, der Staatskanzlei, der Reichskanzlei und der Hofkanzlei. Besonders wichtig erscheint die Feststellung der Schatzarchivschriften, weil dadurch bewiesen wird, daß nicht das ganze Schatzarchiv ver­packt und geflüchtet worden ist, sondern Teile davon in Wien zurück­geblieben sind. Es erscheint also sehr wohl möglich, daß die zahlreichen Codices des Schatzarchivs, die nachweislich zu Ende des 18. Jahrhunderts noch vorhanden waren,1 damals verschleppt worden und verlorengegangen sind. Dies wird um so wahrscheinlicher, als wir auch noch von anderen Handschriften wissen, die mit zu dem französischen Raub gehört haben und später einfach verkauft worden sind, wie z. B. eben das früher schon er­wähnte Manuskript Bartensteins. Im Jahre 1811 starb nämlich der zu seiner Zeit „als Altertumsforscher und Sammler bekannte“ geheime Rat Franz Freiherr von P r a n d a u, von dem es hieß, daß er in den Mitteln zur Bereicherung seiner Sammlungen nicht gerade wählerisch gewesen sei. Aus seinem Schriftennachlaß rekla­mierte Hormayr beim Bücher-Revisionsamt eine Anzahl Manuskriptbände, einen Gaminger, einen Lilienfelder, einen Passauer Codex und einen Codex Diplomaticus regni Boemiae, alle vier angeblich aus der berühmten Hand­schriftensammlung des Grafen Jörger, Vertrauten Kaiser Leopolds L, stam­1 Vgl. oben S. 140, AB. 2/2, Weinkopf. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 6. 10

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