Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Die Urkundenabschriften — Staatsverträge, Drucke und Abschriften. 127 besonderen in den Jahren 1717 und 1736 habsburgische Familienurkunden (Testamente und Ehepakten). Die Abschriften der Böhmischen Urkunden, im wesentlichen des ge­samten Urkundenbestandes des Kronarchivs einschließlich der von Rosen­thal aus dem „Putsch“ hinzugefügten Stücke, umfassen in 11 Schachteln den Zeitraum von 1086—1782. Angefertigt meist von Weinkopf und Strahl. Von den Salzburger Urkunden wurden scheinbar nur die Urkunden der Politischen Abteilung abgeschrieben, jedoch nicht nach den Original­urkunden, sondern nach den vollständiger erhaltenen alten Abschriften der Salzburger Kammerbücher (Hs. Böhm 359), und zwar von dem ehemaligen Salzburger geheimen Kanzlisten Zauner und verglichen von dem Kanzlei­registrator Eyweck (788—1488, 19 Schachteln). Außerdem enthält die Abschriftensammlung des StA. noch 1 Faszikel Abschriften und Auszüge von nicht im StA. vorhandenen ungarischen Ur­kunden, 1 Faszikel Auszüge aus türkischen Urkunden und 1 Faszikel Ab­schriften von Urkunden des Domkapitelarchivs von Spalato (vgl. S. 119). Über die Abschriften der Familienurkunden siehe die Ausführungen von Kraus im Bd. II dieses Werkes (S. 12 f.). Eine Auswahl der Abschriften der Österreichischen Urkunden wurde noch besonders genau verglichen und zu einer Reihe „Collationierte Ab­schriften“ (obwohl, wie wir hörten, ja auch die übrigen Abschriften den Kollationierungsvermerk tragen1) zusammengefaßt. Es sind 5 Kartons von 976—1748. Jedes einzelne Konvolut trägt eine Aufschrift von Weinkopfs Hand („Collationierte Abschriften von den österreichischen Urkunden von 1001—1300“ usw.). Auf den Abschriften ist regelmäßig der Standort des der Abschrift zu­grunde liegenden Originals vermerkt, d. h. das betreffende Repertorium oder noch genauer das Zitat des Wiener „Putsch“ (AB. 333) (z. B. auf den Abschriften der von Rosenthal aus dem Wiener Schatzgewölbe ins böhmi­sche Kronarchiv gegebenen Urkunden, die auch den auf diese Übertragung bezüglichen Vermerk „Extrád.“ tragen) oder etwa — bei Abschriften von Urkunden des Repertoriums XXIV (AB. 406) — das Lókat des Grazer Schatzgewölbes („Graec. Ladl 23 Fase. 1 Nr. 6“). Besonders wertvoll sind heute natürlich die Abschriften der nicht mehr im StA. befindlichen Urkunden, so die Abschriften der Urkunden des böhmischen Kronarchivs, der Urkunden der aufgehobenen steiermärkischen Klöster oder einzelner an Italien ausgelieferter Urkunden (z. B. der Brixe- ner Urkunden). Staatsverträge, Drucke und Abschriften. Von Josef Karl Mayr. Die Anlage dieser Sammlung geht bis in die Zeit Rosenthals zurück.2 1806 und wieder 1824 ist sie durch Zuwächse aus der Hofkanzlei vermehrt 1 Alle Abschriften sind im allgemeinen gut; sie wurden von Anfang an mit Ge­wissenhaftigkeit angelegt. Es entspricht den Tatsachen, wenn es in einem Verwaltungs­akt des Jahres 1779 (6) heißt, die Abschriften würden „mit größter Sorgfalt hergestellt und mehreremale kollationiert“. 2 Siehe S. 124.

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