Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
(AB. 459). Auf Grund des Wiener Friedens vom 3. Okt. 1866 wurden sie 1868 nach Venedig ausgeliefert, nachdem bereits 1865 230 die Abtei San Gregorio betreffende Urkunden (1028—1295) an das Generalarchiv in Venedig abgegeben worden waren. Die Urkunden des lothringischen Archivs. Die lothringischen Archivalien kamen nach dem Tode Kaiser Franz’ I. im Oktober 1765 ins StA.1 und wurden als eigene Lothringische Abteilung neben der Österreichischen, Böhmischen und Ungarischen Archivabteilung — die übrigen Abteilungen, wie die deutschen Reichsarchive, das Salzburger Archiv usw., kamen erst im 19. Jahrhundert dazu — aufgestellt. Dieses lothringische Archiv zerfiel nun seinerseits wieder in drei Abteilungen, von denen die erste zum größeren Teil, die zweite und dritte nur Akten enthielten. Uns beschäftigt hier jedoch bloß der kleinere Teil der ersten Abteilung, nämlich im wesentlichen die Armoire D (s. Bd. II S. 75 ff.), deren Unterabteilungen 1—6 den Hauptbestand der Urkunden enthielten; von einigen Papstbullen und -breven der Armoire A (s. Bd. II S. 72 ff.) befindet sich heute nur mehr ein Stück — Leo X. verleiht dem Prinzen Johann von Lothringen das Bistum Toul 28. Mai 1518 — in Wien und die Unterabteilung Friedensbündnisse, Neutralitäts- und Handelsverträge, Heiratsverträge und Testamente der Armoire C (Bd. II S. 74 ff.) ist zur Gänze an Frankreich ausgeliefert. Von den mitübernommenen Repertorien verzeichnet der heutige AB. 308/1, 2 und 4 die lothringischen Archivalien nach Materien (die Urkunden stehen in 308/2); 308/3 ist ein alphabetischer Namensindex zur Abteilung I (also auch zu den Urkunden); AB. 307 endlich ist ein chronologisches und innerhalb der Jahre nach Materien geordnetes Verzeichnis der Urkunden. Die lothringischen Urkunden der Armoire D umspannten mit nahezu 700 (692) Stück den Zeitraum von 1096—1769. Sie waren nach ihrem Inhalt in folgende Gruppen gegliedert: 1. Mariages; 2. Testaments; 3. Traités de paix et d’alliance; 4. Traités de partages et autres actes passée entre les princes de Lorraine; 5. Diplomes; 6. Fondations. Die Auslieferung eines Teiles des lothringischen Archivs an Frankreich am 9. Febr. 1926 erfolgte nach folgenden, in dem Übereinkommen vom 30. Okt. 1923 festgelegten Grundsätzen: ausgeliefert wurden „diejenigen Bestände, welche die innere und äußere Geschichte des alten Staates Lothringen betreffen“, zurückbehalten „diejenigen, die sich auf die Geschichte der fürstlichen Familie beziehen“ sowie jene „politischen Dokumente, die die Stellung und die Ansprüche der fürstlichen Familie im Reich betreffen“. Demgemäß blieben von den Urkunden die Gruppen 1 und 2 (Mariages, Testaments) als reine Familienurkunden zur Gänze im StA., die Gruppen 3, 4 und 6 wurden größtenteils ausgeliefert (nämlich bei 3 von 27 Unterabteilungen 25, bei 4 von 11 Unterabteilungen 9, bei 6 von 5 Unterabteilungen 4), 1 Über die vorausgehenden Schicksale des lothringischen Hausarchivs siehe Seidl, 2. Bd., S. 65 ff. Die Urkunden v. Trient u. Brixen — Die Urkunden d. lothringischen Archivs. 121