Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Einleitung. 9 ringischen Urkunden (Bd. I S. 221 AB. 308/1, 2 und Bd. II S. 65—71) waren überhaupt niemals in die geschilderte Zusammenwerfung einbezogen worden. So war man zu einer größeren Anzahl von Unterabteilungen der Urkunden gelangt, die gesondert aufgestellt und in seit 1855 mit römischen Ziffern fortlaufend numerierten Repertorien (I—XXV)1 verzeichnet waren, die den letzten Stand der Repertorisierung darstellen. Was etwa später noch an Urkunden hinzukam, wurde schlecht und recht in einem dieser 25 Repertorien untergebracht. Entstehung, Zugehörigkeit und Inhalt dieser Repertorien ist aus den im ersten Bande S. 226—245, 260—264 gebrach­ten Beschreibungen zu ersehen,2 so daß hier nicht näher darauf eingegan­gen werden braucht. Man gewöhnte sich bald daran, die Ausdrücke Re­pertorium I, II, III usf. nicht bloß für die Behelfbücher, sondern auch für die in ihnen verzeichneten Urkundenbestände zu verwenden, so wie man mit Repertorium A, B, C usf.3 auch die betreffenden Aktenbestände be- zeichnete. Diese Repertorien I—XXV waren so zu feststehenden Begriffen geworden und man begnügte sich bei den Nachforschungen mit ihren An­gaben. Nur ganz selten gab man sich Rechenschaft über die in ihnen enthaltenen Archivkörper und -splitter oder veranstaltete gar Nachforschun­gen nach diesen Gesichtspunkten, etwa unter Heranziehung der älteren Repertorien. Aus dieser Einstellung heraus empfand man bald die Vielheit der durch die einzelnen Repertorien dargestellten Abteilungen als unbe­quem, ja bei sorgloser Geschäftsführung kam es oft dazu, daß man aus- gehobene Urkunden in falsche „Repertorien“ einlegte. Daraus entsprang der Entschluß, zwar die Sonderrepertorien zu erhalten, die Urkunden aller Abteilungen selbst aber in eine einzige chronologische Reihe zusammenzulegen. Lampel begann ab 1881 die in den vier Repertorien des Salzburger Archivs (Bd. I S. 239 AB. 383—386) verzeichneten Ur­kunden in eine chronologische Reihe zu bringen, welche Arbeit er 1894 vollendete. Vier Jahre vorher (1890) waren die aus der Zeit nach 1625 stammenden, in den Repertorien I—V, XVIII und XXIV (AB. 375, 378— 380, 401 und 406) verzeichneten Urkunden in eine chronologische Reihe zusammengelegt worden.4 Im Zusammenhang mit der Übersiedlung in das neue Gebäude 1902 (Bd. I S. 132* ff.) wurden über Antrag Siegenfelds sämtliche Urkunden mit Ausnahme der Familienurkunden (AB. 473), der böhmischen (AB. 387 e—394), der polnischen (AB. 407), der unga­rischen (AB. 399), der Urkunden von Ragusa und Spalato (AB. 395 und 396), der türkischen (AB. 405), der lothringischen (AB. 308) und der nieder­ländischen Urkunden (AB. 402—404), gegen deren Einbeziehung sich die betreffenden Referenten (Bd. I S. 146*) wehrten, zu einer einzigen chrono­logischen „Allgemeinen Urkundenreihe“ zusammengelegt. Nach den durch den Zusammenbruch des Jahres 1918 verursachten Auslieferungen von Urkunden an Böhmen und Ungarn wurden übrigens 1 Daneben standen noch nicht fortlaufend gezählte Repertorien, so das Repertorium V, jetzt AB. 357, und die Repertorien der Familienurkunden, AB. 294, 295 und 473, in Gebrauch. * Die in Gebrauch stehenden fortlaufend mit römischen Ziffern numerierten Repertorien sind dort auf S. 234—245 zusammengefaßt. 3 AB. 105, 106, 107, 108 usf. * Siehe die Vermerke über diese Umlegung im AB. 408.

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