Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Die Generaldirektion Der A. H. (Kaiserlichen) Privat, und Familienfonde von Wilhelm Kraus

398 Die Generaldirektion der a. h. (kaiserlichen) Privat- und Familienfonde. seit der letzten Organisation der Generaldirektion 1883 (s. oben S. 385) dauernd zwei Güterdirektionen eingerichtet: die Privat- und Familienfonds- güterdirektion in Wien und die Privat- und Familienfondsgüterdirektion in Prag. Da von dieser nie Akten nach Wien gekommen sind und die Archive der nach dem Umsturz im Gebiete der Tschechoslowakischen Republik ge­legenen Güter dorthin ausgeliefert wurden, so sei die Güterdirektion Prag in ihrer Organisation hier zuerst behandelt. Ihr unterstanden zur Zeit des Zusammenbruches: das kaiserliche Privatgut: 1. Brandeis a. d. Elbe; die Kronfideikommißgüter:1 2. Reichstadt-Politz, 3. Ploschkowitz, 4. Svoléno- ves mit Kolec und der Zuckerfabrik, 5. Bustéhrad, 6. Tachlowitz, 7. Kácov, 8. Kronporicen, 9. Bistrau; die Familienfondsgüter: 10. Bezno, 11. Smiric mit Cerekvic, Nedélist, Sévty und die Zuckerfabrik in Smiric. Es kann an dieser Stelle weder über die Geschichte dieser und anderer ehemals in diesen Ländern gelegenen und in kaiserlichem Besitze gestande­nen Güter und Herrschaften gehandelt,1 noch können Übersichten über ihre Archive und jenes der Güterdirektion Prag geboten werden, so daß gleich zur Behandlung der Güterdirektion Wien übergegangen wird. Die Entstehungsgeschichte der Güterdirektion Wien und ihre verschiede­nen Wandlungen im Laufe von mehr als 150 Jahren wollen im Abschnitt über die Generaldirektion der a. h. Privat- und Familienfonde (s. oben S. 379 ff.) nachgelesen werden. Seit 1883 unterstand sie dieser Generaldirektion bis zum Ende des Bestandes beider Ämter. Auch sie selbst war eine Zentral­stelle zur gemeinsamen Verwaltung aller Privat- und Familiengüter des Kaisers und des Kaiserhauses. Über das Verhältnis von Generaldirektion und Güterdirektionen und über deren Wirkungskreis treffen die „Bestim­mungen über den Wirkungskreis der k. u. k. Privat- und Familienfonds- Güterdirektionen in Wien und Prag“, welche mit kaiserlicher Entschlie­ßung vom 25. Dez. 1891 genehmigt wurden, folgende Verfügungen: Die „Güterdirektionen leiten die Verwaltung und Bewahrung der ihnen zuge- wiesenen Vermögensobjekte der a. h. Privat- und Familienfonde und führen die Oberaufsicht und Kontrolle über die ihnen unterstehenden Verwaltungs­ämter und Organe“ (Punkt I) und „unterstehen der k. u. k. Generaldirek­tion der a. h. Privat- und Familienfonde“ (Punkt II). An der Spitze jeder Güterdirektion steht ein Güterdirektor, der „für die Art und den Erfolg der Geschäftsführung verantwortlich ist“ (Punkt III). Punkt IV bestimmt dann den Wirkungskreis der Güterdirektionen und ihre Abgrenzung gegenüber der Generaldirektion in der Weise, daß „die ihnen obliegenden Geschäfte a) in solche geteilt werden, worüber die höhere Genehmigung oder Ent­scheidung einzuholen ist, und b) in solche, worüber dieselbe unmittelbar zu verfügen befugt sind“. In der ersten Gruppe werden nun 19 Fälle aufge­zählt, die hier nicht wiedergegeben werden können; die wichtigsten sind der An- und Verkauf und die Erwerbung von Gründen und Häusern, Ge­fällen, Renten u. dgl., Umgestaltungen ganzer Güter, größere Pachtver­1 Erwähnt sei nur, daß die unter 2—9 genannten Güter vor 1901 Privatbesitz Kaiser Franz Josephs waren. Er hat sie mit Urkunde vom 6. Febr. 1901 zu einem Primogenitur- Fideikommiß zusammengefaßt, das nach seinem Tod an Kaiser Karl überging (vgl. Schager- Eckartsau a. a. 0. S. 42 ff.).

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