Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Die hofarchive unter Mitarbeit von Franz Hüter und Robert von Lacroix von Wilhelm Kraus
Das Oberstkämmereramt — Das (Hof-) Kammerzahlamt. 359 für die Schatzkammer und betreffs des Ehrenzeichens für Kunst und Wissenschaft in der Rubrik 65, für die kunsthistorischen Sammlungen in der Rubrik 54, für die naturhistorischen in der Rubrik 55, für die Hofbibliothek seit 1898 in der Rubrik 56. Die Korrespondenz des OMeA. vor 1898 mit der Hofbibliothek erliegt in der Rubrik 74 des OMeA. (s. oben S. 292). Die Schatzkammer hat in früheren Jahrhunderten auch Urkunden, welche die Herrscherfamilie betrafen, verwahrt und sie 1754 nach der Gründung des StA. an dieses abgegeben. Darüber sind die Ausführungen Bittners im ersten Bande dieses Werkes S. 15* * Anm. 7 und 8, S. 18*, S. 73* Anm. 3 und AB. 339 S. 227 zu vergleichen. Das (Hof-)Kammerzahlamt (geheimes Kammerzahlamt). Dieses Zahlamt ist schon in den ältesten Staatshandbüchern verzeichnet und reicht wohl schon in die Zeit vor Karl VI. zurück. Sein Wirkungskreis bestand in der älteren Zeit vor Maria Theresia und deren Gemahl in der Verrechnung und Bedeckung der Auslagen für das OKäA., dem es selbst auch bis zu seiner Auflösung unterstand, sowie der Auslagen für die kaiserliche Familie im engeren Sinne. Man würde diese letzteren Auslagen nach den Begriffen einer späteren Zeit als „private der kaiserlichen Familie“ bezeichnen: Apanagen, Schmuck, künstlerischer Aufwand usw., darf aber natürlich nicht vergessen, daß für das ganze 18. Jahrhundert noch keine rechtliche Scheidung vorzunehmen ist. Auch als Kaiser Franz I. seine erfolgreiche Güter- und Finanzpolitik betrieb, bestellte er 1752 als Oberadministrator seiner in Ungarn gelegenen Güter den geheimen Kammerzahlmeister Johann Adam Mayr. Die in Österreich und Böhmen gelegenen Güter wurden von 1752—1782 von Johann Adam Freiherrn von Posch verwaltet.1 Als dieser 1782 zum Präsidenten der vorderösterr. Regierung ernannt wurde und die Verwaltung der ihm bis dahin unterstellten Güter abgab, wurde der k. k. wirkliche Hofrat, geheime Kammerzahlmeister Albert Edler von Mayer 1783 als „Direktor der k. k. Familienherrschaften“ mit der Verwaltung aller kaiserlichen Güter betraut. Der Wirkungskreis des Kammerzahlmeisters hatte somit neuerlich eine Erweiterung erfahren. Trotz ziemlich weitgehender Selbständigkeit (eigener Vortrag an den Kaiser) blieb er dem OKäA. unterstellt. Diese Verbindung eines Hofamtes mit dem Aufgabenkreis einer nur für die Herrscherfamilie bestimmten Verwaltung blieb bis 1818 bestehen. In diesem Jahr endete die Wirksamkeit des Kammerzahlamtes als Hofamt, da es nunmehr seine gesamte hofämtliche Tätigkeit an das Hofzahlamt abgeben mußte und aufgelöst wurde. Sein Chef blieb nur mehr in seiner zweiten Eigenschaft als Kassen-Oberdirektor in Verwendung.2 Das Archiv des geheimen Kammerzahlamtes aber wurde — ungewiß, ob vor oder nach der Auflösung und wann nachher — zersplittert, ohne daß dafür inhaltliche Gründe Vorlagen: z. B. sind Bände derselben Reihe in der Nationalbibliothek, im Hofkammerarchiv und im StA. in 1 Vgl. über ihn von Reinöhl in diesem Band S. 41 f. * Siehe die Ausführungen oben S. 308ff. und S. 379ff. im Abschnitt über die Generaldirektion der a. h. Privat- und Familienfonde.