Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

244 Kabinettsarchiv. Nachlaß Lacy. Franz Moritz Graf Lacy, Feldmarschall, geb. St. Petersburg 21. Okt. 1725, gest. Neuwaldegg bei Wien 24. Nov. 1801. Lacy trat 1743 in die österr. Armee ein, 1758 wurde er zum Feldmarschalleutnant und General­quartiermeister, 1759 zum Feldzeugmeister ernannt. 1767 wurde er zum Feldmarschall befördert und ihm das Präsidium des Hofkriegsrates über­tragen, das er bis 1774 innehatte; nach seinem Rücktritt von dieser Stelle wurde er im gleichen Jahre zum Staats- und Konferenzminister ernannt.1 Da Lacy sowohl von Kaiser Franz I. (II.) als auch von dessen Vor­gängern vielfach unmittelbar mit der Behandlung wichtiger Staatsgeschäfte betraut worden war, beauftragte Kaiser Franz in der wohlbegründeten Annahme, daß sich in Lacys Verlassenschaft viele nicht für die Öffent­lichkeit bestimmte Schriften vorfinden müßten, den Vizepräsidenten der Polizeihofstelle Freiherrn von Sumerau mit Handschreiben vom 4. Dez. 1801, nach kommissioneller Abnahme der angelegten Jurisdiktionssperre die Absonderung all dieser Schriften von den rein privaten vorzunehmen, letztere gegen ein vor Ausfolgung dem Kaiser vorzulegendes Verzeichnis der Familie zu übergeben, die rein militärische Angelegenheiten betreffen­den Schriften, von welchen ihm vor der Übergabe gleichfalls ein Verzeich­nis vorzulegen sei, dem Hofkriegsrat zu überweisen, jene jedoch, die den letzten Türkenkrieg beträfen, ihm selbst zur weiteren Entscheidung vor­zulegen, was auch mit allen übrigen vorhandenen Schriften zu geschehen hätte.1 2 Da Sumeraus bezüglicher Vortrag weder im Archiv der Kabinetts­kanzlei noch in jenem der Polizeihofstelle erhalten ist, lassen sich Umfang und Inhalt der Vorgefundenen Schriften nicht feststellen. Es ist nur be­kannt, daß der Kaiser mit Handschreiben vom 14. Juli 1802 dem Hof­kriegsrat die Übernahme für ihn bestimmter, aus Lacys Nachlaß stammen­der Schriften von Sumerau auftrug, ihre nochmalige Durchsicht und die etwaige Absonderung jener anordnete, die zur Aufbewahrung beim Hof­kriegsrat nicht geeignet wären.3 Das Ergebnis der von Feldmarschall­leutnant Duka vorgenommenen Durchsicht4 ist nicht bekannt, so daß wir auch über die beim Hofkriegsrat verbliebenen Akten, welche später in die Feldakten des Kriegsarchivs eingeteilt worden sein dürften,5 nichts Nähe­res wissen. Die von Sumerau dem Kaiser übergebenen Schriften scheinen zunächst unberührt, dann vergessen im geheimen Kabinett verwahrt ge­wesen zu sein, bis 1821 ein Teil wieder zum Vorschein kam. Kaiser Franz befahl am 15. Nov. 1821 dem staatsrätlichen Referenten Feldmarschall­leutnant Hubert von Peusquens diesen Teil zu sichten und über seine Ver­1 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 13, S. 464ff.; Allgemeine deutsche Biographie Bd. 17, S. 487ff.; Herbst, Enzyklopädie Bd. 3, S. 151 f. 3 Billetenprotokoll der Kabinettskanzlei 1801 Nr. 712. 3 Billetenprotokoll 1802 Nr. 324. Die Angabe, daß der Nachlaß Lacy auf Grund eines Aufrufes Erzherzog Karls zur Abgabe von Nachlässen an das Kriegsarchiv in dieses gelangt sei (Das k. u. k. Kriegsarchiv, Wien 1878, S. 43), ist demnach und nach den folgenden Ausführungen zu berichtigen. 4 Kabinettskanzlei, Protokoll über den Hofkriegsrat ZI. 589. 8 Freundliche Mitteilung des Herrn Generalstaatsarchivars Hödel vom genannten Archiv.

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