Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

240 Kabinettsarchiv. auf ihre Anträge hin verfügten Maßregeln. Am 17. Jan. 1827 wurde Kolo- wrat auch der Vorsitz in den über die staatsrätlichen Rückstände in unga­rischen und siebenbürgischen Angelegenheiten stattfindenden Beratungen übertragen. Am 30. März 1829 wurde er zum Mitglied der neuerrichteten, unter dem Vorsitz des Thronfolgers Erzherzogs Ferdinand stehenden Kom­mission ernannt, welche die beim Kaiser befindlichen Rückstände aufzu­arbeiten und zu erledigen hatte. Die Unterzeichnung der beantragten Er­ledigungen erfolgte „Auf allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers“ durch den Erzherzog. Der Kaiser behielt sich nur jene Entscheidungen, bei denen es sich um Abweichungen von bestehenden Normen und Vor­schriften handelte, sowie alle Dienstbesetzungen vor. Am 16. März 1832 setzte der Kaiser neuerdings zur Aufarbeitung der bei ihm bis Ende 1831 erwachsenen Rückstände eine Kommission ein, die er unter Kolowrats Vorsitz stellte und deren Beschlüsse wieder unter der Unterschrift des Thronfolgers ausgefertigt wurden. Der Kaiser behielt sich diesmal alle Gegenstände der Gesetzgebung, die Dienstbesetzungen, die hohen Gnaden­bezeugungen wie Standeserhöhungen, Indigenats- und Ordensverleihun­gen, Erteilung von Titeln und Würden sowie die Bestätigung oder Ab­änderung der Todesurteile vor. Am 4. Mai 1832 ermächtigte der Kaiser Kolowrat, alle jene Vorträge der Hofstellen und Hofstäbe, welche er dem Erzherzog-Thronfolger zugewiesen habe und zuweisen werde, in dessen Verhinderung in des Kaisers Namen und auf dessen Befehl zu unterzeich­nen. Überdies hatte Kolowrat auch zahlreiche im Kabinettsweg ihm an­vertraute Geschäftsstücke zu bearbeiten. Nach Kaiser Franzens Tod be­stätigte Kaiser Ferdinand mit Handschreiben vom 2. März 1835 Kolowrat in seinem Amte. Am 12. Dez. 1836 wurde er von der Leitung der Sektion des Inneren im Staatsrat enthoben und zum permanenten Mitglied der Staatskonferenz ernannt. Die staatsrätlichen Geschäftsstücke und die dar­auf ergehenden kaiserlichen Entschließungen wurden ihm jedoch zur Kenntnis, bzw. zur etwa unmittelbaren Begutachtung auch weiterhin über­sandt. Mit dem am genannten Tag ergangenen Handschreiben wies der Kaiser Kolowrat noch alle Gegenstände der hohen Finanzverwaltung und der geheimen Kreditoperationen, welche vom Umlauf im Staatsrat aus­geschlossen waren, die Gegenstände der hohen Polizei und alle an den Kaiser gelangenden, das staatsrätliche Personal betreffenden Anträge zu; zugleich stellte er ihm auch die Zuweisung verschiedenster Gegenstände im Kabinettswege in Aussicht. Am 3. Nov. 1840 verzichtete Kolowrat auf die Bearbeitung der Finanzangelegenheiten. Am 21. März 1848 trat er als Ministerpräsident an die Spitze des neuen konstitutionellen Ministeriums, sah sich jedoch bald veranlaßt, diese Stelle niederzulegen. Am 4. April 1848 zog er sich ins Privatleben zurück.1 Kolowrat hatte zur Besorgung der Schreibgeschäfte aus Prag, wo er vordem als Oberstburggraf tätig war, den Gubernialkonzipisten Prokop 1 Allgemeine deutsche Biographie Bd. 16, S. 488ff.; H. v. Srbik, Metternich; V. Bibi, Der Zerfall Österreichs; Hoek-Bidermann, Der österreichische Staatsrat; die angeführten Handschreiben in Fasz. Ill der Präsidialakten des Staatsrates und Separat-Billeten-Protokoll der Kabinettskanzlei 1836 Nr. 1221.

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