Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
232 Kabinettsarchiv. Vogl fand eine Reihe von Anordnungen und Handschreiben Maria Theresias und Josefs II. an Hatzfeld sowie eine größere Anzahl von Akten, die er alle an sich nahm. Noch am 6. Sept. berichtete er dem Kaiser schriftlich über die getroffenen Maßnahmen, zugleich überreichte er ihm im Sinne der oben genannten kaiserlichen Verfügung die vorhandenen kaiserlichen Anordnungen und Handschreiben, ohne sie gelesen und verzeichnet zu haben.1 Kaiser Franz behielt sie bei sich zurück2 und verwahrte sie in seinem Handarchiv, mit dem sie in das StA. kamen, wo die Handschreiben Maria Theresias heute in Sammelband 7 (Konv. 5) des habsburg-lothringischen Familienarchivs,3 jene Kaiser Josefs II. in Fasz. 80 der Kaiser Franz- Akten4 * liegen. Vogl ließ die Akten, die er bei sich behalten hatte, durch den Registratursadjunkten des Staatsrates Andreas Müller nach sachlichen Gesichtspunkten ordnen und verzeichnen und berichtete am 19. Sept. dem Kaiser über den Abschluß dieser Arbeit, zugleich erstattete er über die weitere Verwendung der Akten Vorschläge. Da während dieser Ordnungsarbeit noch andere kaiserliche Handschreiben aufgefunden worden waren, übersandte er diese gleichzeitig dem Kaiser. Müller hatte die ihm zur Ordnung übergebenen Akten in drei Abteilungen gegliedert. Deren erste — 34 Stück — umfaßte Originalnoten Hatzfelds mit kaiserlichen Resolutionen aus den Jahren 1774—1790, deren zweite — 122 Stück — eigenhändige Aufsätze Hatzfelds vorwiegend über Finanz- und Ländereinrichtungen aus der Zeit von 1761—1791, darunter auch zwei Ausarbeitungen über eine Reorganisation des Staatsrates, die dritte — 97 Stück — enthielt verschiedenartige Akten der Jahre 1764—1790, worunter sich mit Vorwissen des Kaisers geführte Privatkorrespondenzen Hatzfelds und Vorschläge über Finanz-, Erbländer- und Hofstelleneinrichtungen befanden.6 In teilweiser Abänderung der Anträge Vogls und der hiezu abgegebenen Voten der Staatsratsmitglieder entschied der Kaiser am 8. Oktober, daß die Akten der ersten Abteilung bei der Staatsratsregistratur vorzumerken und gehörigen Orts bei den Akten einzuteilen wären, aus der zweiten und dritten Abteilung die zu vernichtenden auszuscheiden und nach Umlauf im Staatsrat von Vogl mit Verzeichnis dem Kaiser vorzulegen, alle übrigen aber bei den mit ihnen in Zusammenhang stehenden Staatsratsakten einzulegen seien, auf ihnen aber ihre Herkunft zu vermerken sei.6 Diese Verfügung ist nicht ganz genau durchgeführt worden. Die Akten der ersten Abteilung wurden von Vogl wohl in Kenntnis der bevorstehenden kaiserlichen Entscheidung, aber noch bevor diese schriftlich erging, am 7. Okt. der staatsrätlichen Registratur übergeben, welche sie unter Zahl 3584 aus 1793 in die Akten einlegte.7 Das in Vogls Auftrag vom Staatsratsregistratursadjunkten Müller darüber verfaßte Verzeichnis 8 erlag bis 1928 bei den Akten und wurde in diesem Jahr von Reinöhl mit anderen noch zu besprechenden Verzeichnissen zu dem AB. 316 b vereinigt. Zu späterer Zeit 1 Note vom 6. Sept. Staatsrat 3584/1793; vgl. auch Note desselben vom 22. Jan. 1794 Staatsrat 262/1794. 7 Resolution auf Yogis erwähnter Note. 3 Siehe S. 28. 4 Siehe S. 129 und 136. 5 Noten vom 19. und 25. Sept. Staatsrat a. a. 0. 6 Staatsrat a. a. 0. 7 Vermerk Vogls auf dem gleich zu nennenden Verzeichnis. 8 Staatsrat 3707/1793.