Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

Geheimakten. 181 museum geplant war. Sie verblieb jedoch in der Kabinettskanzlei, wo sie bei den geheimen Akten verwahrt wurde. Ferner befinden sich dar­unter vier1 Kartons, in welchen alle Akten der Kabinettskanzlei vereint sind, die sich auf Wechsel des Ministers des Äußern und des gemeinsamen Finanzministers, der österreichischen und der ungarischen Minister sowie der Bani von Kroatien in den Jahren 1867—1918 beziehen. Jene Akten, welche den Wechsel ungarischer Minister betreffen, wurden am 24. Aug. 1921 dem Königreich Ungarn überlassen. Bei diesen die Ministerwechsel betreffenden Akten lagen in der Kabinettskanzlei geführte, genaue Stück­verzeichnisse, die 1929 zu einem Archivbehelf (Nr. 315 c) vereinigt wurden. 1929 wurde ferner ein bis dahin gesondert aufgestellter Faszikel mit ge­heimen Akten der Jahre 1805—1853, der zu unbekannter Zeit in das StA. gekommen ist, hier eingeteilt. Unter ihnen befinden sich auch Akten aus dem Nachlaß des Staatsrates Sebastian Joseph Freiherrn von Ger­va y.2 Das diesem zuliegende, in der Kabinettskanzlei entstandene Ver­zeichnis wurde dem AB. 315 c beigelegt. Zu den 1920 übernommenen Denkschriften der Jahre 1862—1918 (Karton 17, 18) fertigte Reinöhl 1921 einen Zettelkatalog an, der — mit Rücksicht auf das Grenzjahr für die Archivbenützung 1894 (vgl. I. Band. S. 173*) — in zwei Teile (1862—1894, 1895—1918) gegliedert, alpha­betisch nach Schlagworten, innerhalb dieser chronologisch die chrono­logisch geordneten Akten verzeichnet; dieser Katalog ist als AB. 482 a aufgestellt. Die durch den Friedensvertrag ausgelösten Abgaben an die Nach­folgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie haben auch diesen Bestand in Mitleidenschaft gezogen. Die in ihm gewesenen Akten­nachlässe der Sektionschefs der Kabinettskanzlei Stefan von P á p a y 1867—1896 und Géza Daruváry von Daruvár 1903—1910,3 welche das Referat über ungarische Angelegenheiten führten, wurden am 11. Juli 1927 der ungarischen Regierung übergeben. Jene Akten dieser Nachlässe, welche österreichische oder gemeinsame Angelegenheiten betrafen, wur­den zurückbehalten und im Karton 28 vereinigt. Von der 1921 erfolgten Übergabe der Akten über die ungarischen Ministerwechsel in Ungarn war schon die Rede.4 Der tschechoslowakischen Regierung wurden nach Ab­schluß des Prager Übereinkommens vom 18. Mai 1920 einzelne Akten­stücke aus den Geheimakten ausgeliefert.5 Politische Geheimakten wur­den seit 1887 auch in die Direktionsakten der Kabinettskanzlei eingeteilt.6 Verzeichnis. Secreta 1802—-1878, Kart. (Fasz.) 1—16; darunter: Berliner Kongreß 1878, Kart. 2; Nachlaß Schwarzenberg, Kart. 9—14, und zwar Fasz. I: 1 Nr. 40—43. 3 Karton 44 Konvolut H, vgl. auch die Ausführungen über den Nachlaß Gervay in diesem Band S. 192f. 3 Karton 23, 24, bzw. 25—28. 4 Siehe oben. 5 Reg. des StA. Z. 147/1923 mit Übergabsprotokoll, welches die einzelnen Akten genau anführt. Auch diese Abgabe bedeutet ein Zugeständnis über den Friedensvertrag nnd das Prager Abkommen hinaus (vgl. Bd. I S. 43*). 6 Siehe hiezu die Ausführungen über die Direktionsakten in diesem Band S. 187.

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