Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
erhalten, der jedoch auch nur das erste Vierteljahr umfaßt.1 Mit 1. Jan. 1795 wurde dann ein Index angelegt, der das Kabinettsprotokoll, das hofkriegsrätliche und das Billetenprotokoll umfaßt. Diese Art der Indizierung, bei welcher die einzelnen Protokolle dadurch ersichtlich gemacht wurden, daß den einzelnen Nummern leicht erkennbare Bezeichnungen beigefügt wurden, wurde bis 1802 beibehalten;2 in diesem Jahre wurden in den Index auch die Zahlen des staatsrätlichen Protokolls eingearbeitet, das bis dahin scheinbar nicht indiziert wurde. Von 1803—1806 wurde für dieses Protokoll ein eigener Index geführt,3 während die übrigen Protokolle auch weiterhin in einem gemeinsamen Index indiziert wurden,4 der sich von seinen Vorgängern dadurch unterscheidet, daß für jedes Protokoll eine eigene Rubrik vorhanden ist. Die mit 1. Jan. 1807 eingeführte und bis 31. Dez. 1809 beibehaltene umständliche Scheidung der Protokolle in ein Generalexhibiten- und zahlreiche Partikularprotokolle5 hat auch auf die Indizierung eingewirkt; es wurde nämlich für das Generalexhibitenprotokoll und für jedes Partikularprotokoll je ein eigener Index geführt.6 Man wird bei Nachforschungen, die in diese Jahre fallen, am zweckmäßigsten stets zuerst sich des Index zum Generalexhibitenprotokoll bedienen und erst, wenn dieses versagen sollte, zum Index des betreffenden Partikularprotokolls greifen. 1810 wurde entsprechend der Umbildung der Protokollierung auch die Indizierung neu gestaltet. Es wurden fortan bis 1848 ein „Kurrentindex“ und ein „Separatindex“, von 1810—1821 auch ein „Hofkriegsrathsindex“ geführt.7 Im Kurrent- und im Separatindex wurden auch die Kurrent- und Separatbillete indiziert, ebenso mit Ausnahme der Jahre 1815 und 1816, in welchen eigene Indizes hiefür geführt wurden,8 die Geschäftsstücke der Separat-Reise- und der Separat-Reise-Billeten-Proto- kolle. Die Nummern der Kurrentbillete sind im Kurrentindex durch Unterstreichen kenntlich gemacht, in gleicher Weise die Nummern der Separatbillete im Separatindex; die Nummern der Separat-Reise- und Separat- Reise-Billeten-Protokolle hingegen wurden durch doppelte Unterstreichung bezeichnet. Das Kurrentprotokoll wurde, wie schon erwähnt,9 bis Ende 1858 unverändert weitergeführt, daher reichen auch die Kurrentindizes bis in dieses Jahr.10 Auch hier sei eine Übersichtstabelle gegeben. Übersicht über die Indizes der Kabinettskanzlei. Protokolle und Indizes der Kabinettskanzlei. 171 1792 (Januar bis März). Index des Cabinetts-ProtoIndex des staatsräthlichen Index des hofkriegsräthkolls Protokolls liehen Protokolls 1 Bd. 570. 2 Bd. 571—576. (Die Indizes der Jahre 1797, 1798 fehlen.) 3 Bd. 578, 580, 582, 584. 4 Bd. 577, 579, 581, 583. ä Siehe S. 165. 6 Bd. 585—629. 7 Bd. 630—645, 647—650, 652—715, 768. Vom Jahre 1818, 1819 und 1821 fehlen die Kurrentindizes, vom Jahre 1815 der Separatindex. 8 Bd. 646, 650. 9 Siehe S. 166. 10 Bd. 769—778.