Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
Protokolle und Indizes der Kabinettskanzlei. 167 nettsreferenten usw., erklärlich ist. Dennoch aber sind sie wertvoll; ganz abgesehen von ihrer Bedeutung für die Geschichte der Kabinettskanzlei selbst kommt ihnen dadurch ein erheblicher Quellenwert zu, daß die verschiedenen Billetenprotokolle den vollen Wortlaut der Handschreiben, die übrigen Protokolle aber die kaiserlichen Entschließungen wörtlich wiedergeben; besonders muß noch angeführt werden, daß unter Josef II. auch politische Schreiben des Kaisers in die Billetenprotokolle eingetragen wurden. Darüber hinaus geben sie Aufschluß über die Behörden, an welche die Expeditionen ergangen sind, so daß mit ihrer Hilfe manche sonst unlösbare Frage gelöst werden kann. Für die innere Geschichte Österreichs sind sie nach der teilweisen Zerstörung des Staatsarchivs des Innern und der Justiz von besonderem Belang. Um ihre Benützung zu erleichtern, seien noch einige kurze Mitteilungen beigefügt. Von etwa 1810 an — vereinzelt auch schon früher — sind in der Rubrik „Nummer und Inhalt des Exhibites“ der Kurrentprotokolle vielfach, in derselben Rubrik der Separatprotokolle seltener, Doppelnummern in Bruchform geschrieben. Die den Zähler bildende Zahl ist jene des Kabinetts, die des Nenners bedeutet die zugehörige Aktenzahl des Staatsrates, in dessen Archiv der Akt aufzufinden ist. Die Protokolle sind etwa von der gleichen Zeit an untereinander meist sehr verläßlich durch Verweise verbunden, Vor- und Nachzahlen vermerkt. Die Zahlen sind entweder durch Beisetzung der Anfangsbuchstaben der verschiedenen Protokolle oder durch einfachere Mittel unterscheidbar gemacht: eine bloße Zahl bedeutet das Kurrentprotokoll, eine einfach unterstrichene das Separatprotokoll, eine doppelt unterstrichene das Reise- oder ansonst geführte Sonderprotokoll; analog wurden auch die Zahlen der verschiedenen Billetenprotokolle gekennzeichnet. In der Registratur der Kabinettskanzlei wurden auch mit roter Tinte die Zahlen der bezüglichen Akten der Kabinettsreferenten, die heute als Kabinettskanzleiakten bezeichnet sind, beigesetzt. Ob dies systematisch oder fallweise geschah, vermag ich nicht anzugeben. Diese Aktennummern sind durch Beifügung der Buchstaben C. A. Z. gekennzeichnet. Die zu den Kurrentprotokollen der Jahre 1848—1858 gehörigen Kurrentakten sind wohl im Hinblick darauf, daß die wichtigsten Angelegenheiten in den M. R., bzw. M. C.-Akten enthalten sind, in der Kabinettskanzlei einer so ausgiebigen Vertilgung unterzogen worden, daß die zur Aufbewahrung bestimmten nur mehr zwei Faszikel füllen.1 Nach der Vereinigung der Ministerkonferenzkanzlei mit der Kabinettskanzlei am 4. Nov. 1858, mit Nr. 4511, wurde die Führung des Kurrentprotokolls eingestellt, in demselben Buch wurden jedoch mit der nächstfolgenden Zahl beginnend die an die Stelle der Kurrentakten tretenden Kabinettsakten (bezeichnet C. Z., später K. Z.) protokolliert. Zur leichteren Veranschaulichung der Protokollführung bis zum Jahre 1848 sei nachstehend eine tabellarische Übersicht über die Protokolle gegeben, in welche jedoch die oben genannten Behelfsbücher,2 die im Aufträge Erzherzog Franz’ geführten Bücher und die Protokolle der besonders geheim geführten Akten3 nicht aufgenommen wurden. 1 Siehe S. 153. 2 Siehe S. 166. 3 Über diese siehe S. 170.