Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
162 Kabinettsarchiv. Protokolls für die vom Staatsrat vorgelegten Geschäftsstücke, das „Proto- collum über die Staatsratscirculanda“, ein, welches bis 31. Dez. 1774 reicht.1 Zu diesem Protokoll wurden gleichzeitig zwei Sonderprotokolle angelegt, das „Protocollum separatum über die von der Staats Raths Cantzley bey denen Circulandis vorgeschlagenen Resolutionen und von Ihro M4 dem Kayßer darüber gemachte Erinnerungen“ 1 2 und das „Proto- coll über die auf nachstehende Staats Raths Circulanda ergangene Allerhöchste Resolutionen“.3 Jenes reicht gleichfalls bis zum 31. Dez. 1774, dieses nur bis zum 24. Januar dieses Jahres. Mit 1. Nov. 1774 wurde eine neue Art der Protokollführung eingeführt, welche, von einer unwesentlichen Änderung abgesehen, bis zum Tode Josefs II. beibehalten wurde. Sämtliche Ein- und Ausläufe4 wurden in einem „allgemeinen täglichen Exhibitions- und Expeditions-Protocoll“5 verzeichnet und der Wortlaut der kaiserlichen Handschreiben überdies in ein „Protocollum separatum aller Handbillets“6 eingetragen. Mit 1. Jan. 1781 griff man, offenbar zur Erleichterung des Auffindens bestimmter Geschäftsstücke, auf eine gesonderte Verzeichnung der vom Staatsrat einlangenden Akten zurück, wovon jedoch mit 1. Jan. 1787 wieder Abstand genommen wurde. Dieses Protokoll wurde als „allgemeines tägliches Exhibitions- und Expeditions-Protocoll der in internis bey der Staats Raths Kanzley vorkommenden Gegenstände“7 bezeichnet; neben ihm wurde überdies ein „Protocollum separatum aller Staats Räthlichen Hand Billets“8 entsprechend dem oben genannten Billetenprotokoll geführt. Auf Reisen ließ Kaiser Josef II. ab und zu Handschreiben, deren Wortlaut zur Hand zu haben nützlich erschien, in ein besonderes Protokoll eintragen. So entstanden das „Protocollum separatum der währender Campagne 1778 an Feldmarschall Baron Laudon erlassenen Handbillets“,9 ein nicht näher bezeichnetes Protokoll mit Handschreiben vom 24. Mai bis 28. Juni 1778 an die Gesandten Ludwig Graf von Cobenzl in Berlin, Anton Freiherr von Binder in Hamburg und Philipp Freiherr von Knebel in Dresden,10 11 ein Protokoll für Handschreiben an verschiedene Generale aus der Zeit vom 22. April bis 11. Mai 177811 und ein Protokoll für Handschreiben und Entschließungen, welche vom 5. Aug. bis 3. Dez. 1780 in Angelegenheit der 1 Bd. lb, 2; aus dem Jahre 1773 ist zudem eine größere Zahl von Auszügen aus staatsrätlichen Geschäftsstücken mit den darauf ergangenen Entschließungen erhalten, welche gebunden und als Bd. 1 a der Protokolle aufgestellt sind. Ein Index hiezu ist beigehunden. 2 Beigebunden Bd. lb und 2. 3 Beigebunden Bd. lb. 4 Auch jene des Staatsrates, die somit bis Ende 1774 doppelt gebucht wurden. 5 19 mit römischen Ziffern Gezeichnete Bände; heute Bd. 4—10, 13, 15, 17, 21, 26, 30, 35, 39, 44, 46, 49, 50. 6 13 mit römischen Ziffern bezeichnete Bände; heute Bd. 11, 12, 14, 16, 18, 22, 27, 31, 36, 40, 45, 47, 51; der 1790 beinhaltende Band ist nicht erhalten. 7 Zwölf mit römischen Ziffern bezeichnete Bände, deren jeder ein Halbjahr umfaßt; heute Bd. 19, 20, 23, 24, 28, 29, 32, 33, 37, 38, 42, 43. 8 Drei römisch bezifferte Bände, deren jeder zwei Jahre umfaßt; heute Bd. 25, 34, 41. 9 Beigebunden zu Bd. II des Billeten-Protokolls (heute zu Bd. 12). 10 Demselben Band beigebunden. 11 Desgleichen.