Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Das Habsburg-Lothringische Familien Archiv von Fritz Von Reinöhl
10 Das habsburg-lothringische Familienarchiv. zu anndern Seiner Mt. Schatzbriefen in der Purgk zu Wienn eingelegt vnnd behaltn werde. Das ist denselben tag vnnd Jar also zu den schazbriefen in das Lädl 73 vnnd 74 bezaichennt, vnndter disen Tittl Fürsten von Österreich einglegt worden.“ Aus diesen Aufzeichnungen geht auch hervor, daß schon nach Abschluß der Ordnung und Inventarisierung des Schatzgewölbearchivs durch Putsch die Absicht bestand, dieses Archiv durch fortlaufende Anlieferung der neu ausgefertigten Urkunden zu ergänzen (I S. 49*). Man kam jedenfalls bald davon ab. Dagegen bildete sich in der Schatzkammer ein aus dem Geschäftsgang der Hofstäbe erwachsener Archivkörper, hauptsächlich aus Urkunden der später in der Abteilung Familienurkunden vertretenen Art (vgl. I. Band S. 15* Anm. 7, 8, 18*, 227 AB. 339). Auch in den 1749 bei der Gründung des StA. erlassenen Richtlinien wird die Gewinnung dieser Urkunden als die wichtigste Aufgabe des neuen Archivs bezeichnet (I. Band S. 16*, 17*). Vornehmlich unter diesen Gesichtspunkten erfolgte die Einziehung des Schatzgewölbearchivs und des bei der Schatzkammer gebildeten Archivkörpers sowie die Auswahl aus den Archiven der Zentralstellen und der Länder (I. Band S. 18*, 19*) und die, Entwicklung des StA. zu einer lebenden Urkundenregistratur (I. Band S. 49*). Damit war die Stellung des StA. als Verwahrungsstelle aller „Familienurkunden“ eindeutig festgelegt. Zu der Bildung einer besonderen Abteilung kam es jedoch nicht. Die Familienurkunden wurden ohne Sonderbehandlung den jeweils geltenden Ordnungssystemen eingegliedert und schließlich 1784, zusammen mit den anderen Urkunden, in die endgültige chronologische Reihung (I. Band S. 141*) einbezogen, wobei sie allerdings als hauptsächlich von den Landesfürsten empfangene und ausgestellte Urkunden vollständig erfaßt wurden, während andere Urkunden erst viel später zur Bearbeitung gelangten. Dieses System der Einreihung der Familienurkunden in die chronologischen Serien wurde auch weiterhin beibehalten, auch nach den kaiserlichen Anordnungen von 1804 und 1810, welche die Einlieferung aller die kaiserliche Familie betreffenden Urkunden in das StA. neuerlich einschärften (oben S. 4). Bald nach 1810 tauchte jedoch der Gedanke auf, zwar nicht eine gesonderte Abteilung, wohl aber besondere Repertorien der Familienurkunden zu schaffen. Knechtl äußerte sich schon 1814, es „wäre zu wünschen, dass man bey der Verfertigung der Repertorien die Staatsurkunden von den Allerhöchsten Familienurkunden abgesondert und über letztere ein eigenes Verzeichniß aufgenommen hätte. Dieses soll jedoch sogleich nach Wiederaufstellung des bisher noch größtentheils verpackten Archives 1 nachgetragen werden.“ Dieser Gedanke scheint in den nächstfolgenden Jahren verwirklicht worden zu sein, denn Knechtl schreibt in seinem Gutachten von 1820 über das Benützungsgesuch des Dr. Pertz, daß „zwar für die allerhöchsten Familienurkunden ein eigenes Repertorium besteht, daß aber alle diese Dokumente auch zugleich in dem österreichischen Hauptrepertorium1 2 vorgetragen sind“. Wir dürfen annehmen, 1 Die Urkunden waren im Kriege 1813 zum Abtransport bereitgestelit worden. Ygl. I. Band S. 23*. 2 Vgl. I. Band S. 235 AB. 375.