Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Gesandtschaftsarchive von Josef Karl Mayr
472 Gesandtschaftsarchive. Weisungen an die Missionen ergehen lassen. Um 1909 waren die Gesandtschaftsarchive des StA., die damals Bittner verwaltete, schon recht beträchtlich. Das Ende der alten Monarchie hat dem StA. einen ungeheuren Zuwachs an Gesandtschaftsarchivalien eingebracht, die in gewaltigen, vielfach ungeordneten Massen einliefen. Die Aufarbeitung dieser Zuwächse lag im wesentlichen in den Händen Mayrs und Antonius’. Diese heute im StA. geborgenen Gesandtschaftsarchive machen indes nur einen nicht sehr beträchtlichen Teil des gesamten, über das ganze Erdenrund verstreuten Archivmaterials aus. Die Kriegs- und Nachkriegszeit haben es erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das politische und reservate Aktenmaterial, das nicht rechtzeitig geflüchtet werden konnte, ist allenthalben bei Abbruch der diplomatischen Beziehungen vernichtet worden. Der Rest ging vielfach in die Verwahrung neutraler Missionen über, von denen indes selbst manche später noch in den Krieg gegen die Mittelmächte verstrickt wurden. Aber auch unmittelbar haben die Kriegsereignisse den Gesandtschaftsarchiven vielfach sehr übel mitgespielt, zumal wenn Kriegshandlungen sie erreichten (wie in Belgrad), Flüchtungen erforderlich wurden (wie in Bagdad) u. dgl. Bei Kriegsende befanden sich die Archive der ehemals k. u. k. Gesandtschaften vielfach in Verwahrung fremder Behörden (deutscher, neutraler oder feindlicher Missionen) oder Personen. Auf Grund des Artikels 208 des Staatsvertrages von St. Germain und des Artikels 191 des Staatsvertrages von Trianon bilden die Gesandtschaftsarchive fortan einen Bestandteil des gemeinsamen Eigentums des Bundesstaates Österreich und des Königreichs Ungarn. Beide Staaten glaubten jedoch infolge der drückenden Finanzlage nicht imstande zu sein, die Verwahrung und Verwaltung aller dieser Archive an Ort und Stelle oder deren Heimbeförderung in die Wege leiten zu können. Sie entschlossen sich daher im Jahre 1920, viele dieser Archive ihrem Schicksale zu überlassen, und stellten es den Nachfolgestaaten anheim, die Verwahrung und Verwaltung derselben zu übernehmen. Dieser Anregung gaben jedoch nur Italien und in kleinerem Ausmaße auch die Tschechoslowakei — neben Frankreich, Schweden und den Vereinigten Staaten — Folge. Viele Archive blieben auch weiterhin ihrem Schicksale überlassen. Nur der Fürsorge ihrer damaligen Verwahrer ist es zu verdanken, daß nur ein kleiner Teil verlorengegangen ist. Nach der Besserung der Finanzlage im Jahre 1922 wandte auch die österreichische Regierung diesen Archiven wieder größere Fürsorge zu und leitete zu diesem Zwecke im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung eine systematische Bergungsaktion ein. Sie wurde vom Bundeskanzleramt (namentlich von den Legationsräten Edwin Freiherrn von Versbach und Heribert v. Troll-Obergfell) im Einvernehmen mit dem StA. erfolgreich in Angriff genommen und wird seit 1929 von dem Archivliquidierungsreferate des Bundeskanzleramtes (s. Einleitung 4/2) fortgeführt. Es gelang, wichtige Archive ins StA. nach Wien zu bringen, zum Teil unter dankenswerter Mithilfe der spanischen Regierung sowie unter hochherziger Unterstützung von seiten des kgl. spanischen Kammerherrn Grafen Ramon de Vilanova. Auch die kgl. italienische Regierung (namentlich ihr Archivdelegierter